Insbesondere Neueinsteiger sind unsicher, wie es um eine Versteuerung ihrer Gewinne aus dem Devisenhandel steht. Anfangs stellt sich die Frage vielleicht nicht unbedingt, weil es eine Weile dauert, bis überhaupt abgewogen werden muss, ob Steuern auf Forex Gewinne zu zahlen sind. Schlicht deshalb, weil man nicht gleich hohe Gewinne erwirtschaften, sondern zuerst Verluste einfahren wird. Dennoch sollten sich Händler im Forex-Bereich so früh wie möglich informieren, ob eine Devisenhandel Steuer fällig wird. Und die Antwort auf die Frage lässt sich schnell beantworten – mit einem eindeutigen Ja.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Im Forex-Handel müssen die Gewinne versteuert werden
  • Die Abgeltungssteuer fällt auf alle Arten von Kapitalerträgen an
  • Der pauschale Steuersatz liegt bei 25%
  • Die Versteuerung von der Brokerseite aus ist abhängig vom Unternehmenssitz

Devisen-Gewinne eindeutig steuerpflichtig!

geldboerseAus Sicht der privaten Anleger wie aller Investoren handelt es sich beim Devisenhandel um ein so genanntes Veräußerungsgeschäft. Dies wiederum hat zur Folge, dass mit dem Forex-Handel erzielte Gewinne von deutschen Steuerzahlern ganz normal versteuert werden müssen. Anders formuliert: In Deutschland unterliegen alle Gewinne aus dem Forex-Handel der Einkommensteuer. Zunächst einmal beträgt die Forex Steuer – wie bei allen Kapitalerträgen in Form der so genannten Abgeltungssteuer – 25 % des realisierten Gewinns. Hinzu kommen 5,5 % als Solidaritätszuschlag und je nach Einzelfall noch die Kirchensteuer. Ein Unterschied kann in der Art der Abrechnung bestehen. Um deutlich zu machen, von welcher Höhe hier gesprochen wird, bietet sich ein Beispiel an:

  • Der Devisenhändler hat einen Gewinn in Höhe von 500 Euro erwirtschaftet.
  • Auf diesen Gewinn fallen 25% Ertragssteuer an. Dies sind 500*0,25=125 Euro.
  • Dazu kommen 5,5% Solidaritätsbeitrag. Gerechnet wird hier: 0,055%*125,00=6,88 Euro.
  • Wenn der Trader Kirchensteuer zahlt, so fallen noch einmal 8% an, es wird also gerechnet: 0.08**125 =10 Euro.

Die Gesamtsumme der Steuern auf einen Gewinn in Höhe von 500 Euro beläuft sich auf 141,88 Euro.
Die Berechnung der Steuerhöhe für den Devisenhandel setzt sich aus der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag sowie möglicherweise der Kirchensteuer zusammen.

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Devisenhandel Steuer: Das ist die Abgeltungssteuer

geldscheineWer sich vorher noch nicht viele Gedanken um die Steuer gemacht hat, der hat vielleicht auch noch nicht von der Abgeltungssteuer gehört. Das ist durchaus nicht selten. Daher ist es von Vorteil im Forex-Handel zumindest ungefähr zu wissen, was die Abgeltungssteuer eigentlich ist.
Der Gesetzgeber hat keine spezielle Steuer, die auf Forex-Gewinne anfällt. Daher kann es sein, dass die Gewinne der bekannten Einkommenssteuer unterliegen oder aber auch der Abgeltungssteuer, die pauschal berechnet wird. Die Abgeltungssteuer gibt es seit dem Jahr 2009. Sie wird für alle Arten von Kapitalerträgen eingesetzt. Unter anderem gehören zu diesen Kapitalerträgen:

  • Dividendenzahlungen aus Aktien
  • Erträge aus verschiedenen Zertifikaten
  • Zinsen von Girokonten
  • Zinsen von Sparkonten
  • Zinsen von Tages- oder Festgeldkonten
  • Wertzuwachs beim Verkauf eines Wertpapieres

Die Abgeltungssteuer wurde eingeführt, damit eine Vereinfachung der Versteuerung von Kapitalerträgen gegeben ist. Vorher gab es unterschiedliche Steuersätze für die verschiedenen Kapitalerträge.

Die Abgeltungssteuer wird auf alle Arten von Kapitalerträgen angewandt und beträgt pauschal 25%. Sie kann auch als Devisenhandel Steuer eingesetzt werden, so dass die Gewinne aus dem Devisenhandel mit einem Pauschalbetrag besteuert werden.

Zwischen Barausgleich und Auslieferung bei der Steuer im Forex-Handel

strategieInteressant ist auch ein Blick auf die Steuer im Forex-Handel, da die Abgeltungssteuer hier nicht immer direkt und automatisch greift. Devisen werden als reale Wirtschaftsgüter angesehen. Wenn der Devisenhändler gegenüber seinem Broker einen Auslieferungsanspruch für die Devisen besitzt, müssen die Gewinne aus dem Forex versteuert werden. In der Steuererklärung werden in diesem Fall die Nettoerträge angegeben, von denen die Finanzierungskosten abgezogen werden können. Hier greift der persönliche Steuersatz.
Wenn der Broker und der Trader jedoch einen Vertrag mit einem sogenannten Barausgleich haben, dann ist es anders. So können die Gewinne direkt im Devisenhandel abgerechnet werden. In diesem Fall ist der Trader nicht der Besitzer einer Fremdwährung sondern hat den Anspruch auf eine sogenannte Partizipation, die durch eine Ausgleichszahlung erfolgt. Liegt dieser Fall vor, dann fallen die Gewinne unter die Abgeltungssteuer.

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Wenn der Devisenhändler einen persönlichen Einkommenssteuersatz hat, der unter 25% liegt, dann hat er die Möglichkeit, die Gewinne auch in der Einkommenssteuerklärung anzugeben und hier zu sparen. Bei der Abgeltungssteuer greift zusätzlich der jährliche Freibetrag. Dieser liegt bei 801 Euro. Um diesen wahrnehmen zu können muss durch den Broker ein Freistellungsauftrag durchgeführt werden.
Wichtig: Um herauszufinden, wie die rechtliche Basis des Handels ist, kann der Trader einfach einen Blick auf die Geschäftsbedingungen des Brokers legen. Hier sind die Rahmenbedingungen festgehalten.
Hinweis: Wer Verluste mit seinen Termingeschäften schreibt, der kann diese mit den Kapitalerträgen steuerlich auch durchaus verrechnen.
Gerade im Forex-Handel muss die Abgeltungssteuer nicht immer direkt greifen. So kann es sein, dass die Devisen auch zum persönlichen Steuersatz versteuert werden. Hier kann es helfen, sich Rat bei einem Steuerberater zu holen.

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Unterschied zwischen deutschen und ausländischen Brokern

TradingViele Broker haben ihren Standort im Ausland. Relevant ist jedoch der Wohnsitz des Steuerzahlers. Während deutsche Broker die Abführung der Steuern auf Forex Gewinne für die Händler (also wie Banken und ähnliche Institutionen) übernehmen und den Anteil direkt einbehalten, müssen sich Trader mit einem ausländischen Anbieter üblicherweise selbst um die Einbringung der Gewinne auf der Einkommensteuererklärung kümmern.
Wer sich für einen Broker entscheidet, der sollte sich auch darüber informieren, wo dieser seinen Sitz hat. Wenn der Broker keine Zahlstelle ist, die mit den deutschen Finanzbehörden verbunden ist, dann wird die Steuer nicht automatisch abgeführt. Broker, die also ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben, sind keine Zahlstelle. Da reicht auch eine Zweigniederlassung in Deutschland nicht aus.

Die Steuern werden in der Plattform nicht explizit ausgewiesen
Die Steuern werden in der Handelsplattform nicht explizit ausgewiesen. Hier ist Eigeninitiative gefragt.

Hinweis: Wenn ein Devisenhändler es versäumt, seine Gewinne selbst zu melden oder diese wissentlich verschweigt, dann kann dies hohe Kosten nach sich ziehen. Immer wieder werden internationale Kontenabrufe durchgeführt. Bei diesen wird auch deutlich, ob ein Trader seine Gewinne versteuert hat. Ist dies nicht der Fall, gilt dies als Steuerhinterziehung.
Wer bei einem Broker mit Hauptsitz in Deutschland angemeldet ist, der muss sich in der Regel nicht um die Devisenhandel Steuer kümmern. Hier wird die Abgeltungssteuer normalerweise direkt einbehalten. Aber: Es kann durchaus auch seine Vorteile haben, die Steuer selbst abzuführen. So erfolgt die Abführung der Steuer durch den Trader selbst in der Regel nur einmal pro Jahr. Die Liquidität des Traders ist also erhöht, was sich auch positiv auf den Handel auswirken kann. Erfolgt die Besteuerung jedoch direkt durch den Broker, werden die Steuern gleich auf die Gewinne angerechnet und abgezogen.
Wer sich für einen Broker mit Sitz im Ausland entscheidet, der führt seine Steuern selbst ab. Hat der Broker seinen Sitz jedoch im Inland, dann werden die Steuern direkt auf die Gewinne einbehalten und der Trader muss sich hier nicht kümmern.

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Pauschbetrag beeinflusst Höhe der Steuer auf Forex Gewinne

wissenIn Deutschland existiert der so genannte Sparer-Pauschbetrag. Dieser liegt bei Alleinstehenden bei 801 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten bei 1.602 Euro. Bestehen Unsicherheiten empfiehlt es sich stets, einen Experten (Steuerberater oder direkt das zuständige Finanzamt) um Rat zu fragen, damit die Steuern auf Forex Gewinne ordnungsgemäß und problemlos abgeführt werden. Andernfalls können Nachforderungen oder sogar rechtliche Konsequenzen entstehen. Der Pauschalbetrag kann auf den Gewinn angerechnet werden. So wird dieser gemindert. Das kann viele Vorteile für den Trader haben. Wenn ein allein veranlagter Trader innerhalb eines Jahres im Devisenhandel Gewinne in Höhe von 800 Euro macht, dann müssen diese eigentlich versteuert werden. Wird nun der Pauschalbetrag abgezogen, bleibt kein Gewinn übrig, es ist nicht notwendig, Steuern zu zahlen.
Trader, die innerhalb eines Jahres keine zu hohen Gewinne einfahren, können auf diese Weise die Steuerzahlung auf die Gewinne also direkt umgehen.
Der Pauschalbetrag wird für Alleinstehende in einer Höhe von 801 Euro zur Verfügung gestellt. Um diesen Betrag werden dann die Gewinne gemindert, wenn es zu einer steuerlichen Veranlagung kommt.

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Das Fazit für die Devisenhandel Steuer

ausrufezeichenEin Blick auf die Devisenhandel Steuer macht deutlich: Es ist nicht ganz so einfach, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint. Gerade die Gewinne aus dem Forex-Handel stellen im Bereich der Versteuerung eine große Herausforderung dar. Es lässt sich jedoch klar sagen: Eine Versteuerung ist immer notwendig. Wenn die Gewinne jedoch unter dem Pauschalbetrag liegen, dann kann der Trader diese vollständig behalten. Gerade Trader, die jährlich hohe Gewinne beim Devisenhandel einfahren, sollten den Rat eines Experten bezüglich der Devisenhandel Steuer in Anspruch nehmen und sich an einen Steuerberater wenden, damit es hier nicht zu Problemen mit dem Finanzamt kommt.

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