Bis zur Einführung der Abgeltungssteuer 2010 waren Depotgebühren steuerlich absetzbar. Seitdem gelten die Ausgaben als durch den Steuerfreibetrag von 801,00 Euro bei Alleinstehenden und 1.602,00 Euro für Paare abgedeckt. Sie können somit nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Mittlerweile bieten viele Broker allerdings Depots ohne Grundgebühr. Einige verzichten sogar auf Handelsgebühren und Mindesteinzahlungen.
Für Trader und Anleger stellt sich also die Frage: Was muss ich zahlen – und wie kann ich sparen?
- Depotgebühren sind nicht mehr steuerlich absetzbar.
- Depots können allerdings vielfach kostenfrei geführt werden.
- Auf Gewinne aus Anlage und Trading fällt 25% Abgeltungssteuer an.
- Bei Handelskosten und Steuern können Trader sparen.
Depotgebühren: Kosten, die nicht sein müssen
Depotgebühren sind inzwischen nicht mehr von der Steuer absetzbar – wohl wahr. Allerdings muss man sie auch nicht mehr unbedingt zahlen. Mehr als genug Banken und Broker berechnen ihren Kunden keinerlei Gebühren für die Einrichtung und die Führung des Depot- oder Handelskontos. Ein Depotvergleich oder Brokervergleich ermöglicht überdies, schnell festzustellen, welche Finanzdienstleister diesbezüglich die günstigsten sind.
Denn wenn eine Depotgebühr erhoben wird, kann sie – vor allem wenn es um kleinere Investitionen geht – die Rendite erheblich schmälern oder sogar ganz zunichte machen. Unabhängig von der Frage der Besteuerung lohnt es sich also, die Angebote zu vergleichen, sich über die Unterschiede zu informieren und sich für einen Broker oder eine Bank zu entscheiden, bei der zumindest diesbezüglich keine Kosten entstehen. Andere Kosten und Gebühren fallen jedoch an, und auch hier sollten Kunden die Augen offen halten.
Handelskosten und ihre Berechnung
Wenn auch das Aktiendepot oder Handelskonto oft kostenfrei geführt wird, weitere Gebühren müssen Anleger in der Regel in Kauf nehmen. Dazu gehören beispielsweise die Orderkosten. Auch hier gibt es große Unterschiede – nicht nur, was die Höhe der Gebühren angeht, sondern auch bei der Art und Weise, wie sie berechnet werden.
Möglich sind prozentuale Orderkosten, die sich nach dem Umfang des Handelsvolumens richten. Andere Anbieter bauen ihr Geschäftsmodell auf Flat Fees auf. Und beim Forex- und CFD-Trading verzichten manche Anbieter auf Kommissionen oder Provisionen, machen ihre Gewinne aber dafür durch den Spread. Dies ist der Unterschied zwischen Geld- und Briefkurs eines Wertes, der in diesem Fall höher ausfällt als direkt im Liquiditätspool.
Durchaus möglich sind auch verschiedene Kontotypen, so dass Kunden bei ein und demselben Anbieter ein Konto vorfinden, bei dem nur der Spread anfällt, während bei einem anderen Provisionen berechnet werden, die Spreads dafür aber sehr viel günstiger anfallen. Mit derartigen unterschiedlichen Kontomodellen wollen CFD-Broker verschiedene Kundengruppen ansprechen – sie wenden sich einerseits an Einsteiger und Trader, die nur gelegentlich kleinere Positionen eröffnen, und mit dem Provisionsmodell an Vieltrader mit hohem Handelsvolumen. Es lohnt sich, die eigenen geplanten Strategie durchzurechnen und vorher zu überlegen, mit welcher Kostenstruktur man selbst am besten bedient ist.
Zu XTB & Depot ohne Depotgebühren eröffnenCFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 76% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.Versteckte Gebühren: Ärgerlich und vermeidbar
Bei der Auswahl eines Finanzdienstleisters sollten Kunden in jedem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gebührentabelle auch hinsichtlich versteckter Kosten prüfen. Werden diese erst später erkannt, kann die Versäumnis teuer werden. Ein Brokervergleich oder ein Depotvergleich helfen auch hier weiter, außerdem geben Nutzer-Reviews Aufschluss auch über derartige auf den ersten Blick nicht ersichtliche Gebühren.
Nicht gerade selten sind Inaktivitätsgebühren – wird beispielsweise das Handelskonto beim Forex- und CFD-Broker länger nicht genutzt, wird eine monatliche Gebühr in Rechnung gestellt. Gut und schön, wenn dies nach 12 Monaten „Abwesenheit“ der Fall ist und die Gebühr um 10 Euro monatlich liegt. Bei nicht wenigen Anbietern setzt die Inaktivitätsgebühr jedoch schon nach 90 oder sogar 60 Tagen ein und wird progressiv erhoben, steigert sich also monatlich oder alle drei Monate. Das kann ins Geld gehen.
Genauso teuer sind Gebühren für Ein- und Auszahlungen oder Mindestauszahlungsbeträge, bei deren Unterschreitung hohe Bearbeitungsgebühren berechnet werden. Auch das muss nicht sein. Viele seriöse Anbieter verzichten auf Einzahlungsgebühren oder vergüten sogar Fremdkosten. Auszahlungslimits, die dafür sorgen, dass kleinere Beträge auf dem Konto durch die Bearbeitungskosten praktisch aufgefressen werden, sind ebenfalls ärgerlich. Doch auch wenn man es schafft, wirklich kostengünstig zu investieren – die Renditen müssen versteuert werden.
Mehr Übersicht in der Steuerlandschaft durch die Abgeltungssteuer
Bis 2018 war die Besteuerung der Einkünfte aus Investitionen und Trading noch deutlich unübersichtlicher – um es sowohl Anlegern als auch Finanzdienstleistern einfacher zu machen, wird inzwischen nicht mehr die sogenannte Kapitalertragssteuer erhoben, sondern die Abgeltungssteuer. Die Besteuerung hat natürlich Einfluss auf die erzielten Renditen, umso wichtiger ist es jedoch, sich mit der Steuer, der Art und Weise, wie sie erhoben wird, aber auch mit möglichen Freibeträgen und dem Aufschub der Zahlungen zu beschäftigen.
Zwar wird von deutschen Banken und Brokern die Steuer gleich abgeführt, theoretisch muss sich der Anleger nicht selbst kümmern, doch wer die wichtigsten Einzelheiten genau kennt, kann unter Umständen Geld zurückfordern.
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Mit der steuerlichen Absetzbarkeit ist es bei Erträgen aus Renditen nun so eine Sache. Denn die Abgeltungssteuer wird, anders als Lohn- oder Einkommenssteuer, nicht progressiv erhoben, richtet sich also nicht nach der Höhe der Erträge. Statt dessen zahlen Anleger seit 2018 den festen Steuersatz von 25 %, also einem Viertel der Gewinne, hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und meistens auch die Kirchensteuer. Was zunächst nach einem hohen Steuersatz aussieht, ist auf den zweiten Blick recht günstig. Wer es nämlich fertigbringt, von seinen Anlagen oder vom Trading zu leben, zahlt deutlich weniger Steuern als ein Angestellter in einem festen Beschäftigungsverhältnis mit einem vergleichbaren Einkommen.
- Abgeltungssteuersatz: für hauptberufliche Trader günstiger als die Einkommenssteuer
- Persönlicher Steuersatz für Gelegenheitstrader
- Freistellungen und Freibeträge
Gut zu wissen ist auch: die vollen 25 % fallen längst nicht immer an. Wer nur nebenberuflich oder als Hobby tradet und dabei kein besonders hohes Handelsvolumen zusammenbekommt, kann statt dessen beantragen, den persönlichen Steuersatz geltend zu machen. Das lohnt sich, falls dieser geringer als 25 % ist, in diesem Fall kann man immer noch sparen. Es gibt allerdings weitere Freistellungen und Freibeträge.
Den Rahmen der Freibeträge nutzen und Depotgebühren steuerlich absetzbar
Bei den Depotgebühren und Handelskosten können findige Anleger viel sparen, und auch bei der Abgeltungssteuer lässt sich noch ein wenig an den Stellschrauben drehen. Das gilt nicht nur für Gelegenheits- und Hobby-Trader. Auch wer hauptsächlich von seinen Anlagen oder vom Trading lebt, kann Freibeträge ausschöpfen. Steuerfrei sind die Einkünfte nämlich bis zu einer Höhe von 9.000 Euro, und erst wenn die Gewinne den Betrag von 70.000 Euro im Jahr übersteigen, wird die Abgeltungssteuer in voller Höhe, nämlich mit 25 %, veranschlagt. Da deutsche Finanzdienstleister jedoch pauschal den Steuersatz von einem Viertel der Gewinne abführen, lässt sich dies erst im Zuge der jährlichen Steuererklärung korrigieren und man kann dann gegebenenfalls auch Geld zurückverlangen.
Eben weil Banken und Broker in Deutschland die Steuern vollumfänglich und sofort abführen, sollten Kunden die Freibeträge kennen und nutzen. Wer Anspruch auf sie hat, kann eigens zu diesem Zweck die Anlage KAP der Steuererklärung beifügen und so eine sogenannte „Günstigerprüfung“ der Renditen beantragen. Weitere Freibeträge, die als Altersentlastungsbeträge bezeichnet werden, können Anleger und Trader beanspruchen, die bereits 64 Jahre oder älter sind.
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Die wichtigsten Punkte rund um das Thema Steuern sollte man kennen, schon allein, um eine Vorstellung davon zu haben, ob man irgendwann von den Erträgen aus Anlage oder Trading leben kann. Die beste Weise, sich Klarheit zu verschaffen, besteht darin, die Abzüge vom Gewinn genau durchzurechnen.
- Sparerfreibetrag von 801 Euro nutzen
- Steuerfreibeträge als Alleinstehender oder Verheirateter ausschöpfen
- Voller Steuersatz erst ab 70.00 Euro Rendite jährlich
Mit der neuen Abgeltungssteuer bietet sich seit 2018 folgendes Bild: Beansprucht werden kann der ohnehin jedem Bürger zustehende Sparerfreibetrag, der 801 Euro ausmacht. Renditen aus dem Trading sind bis zu einer Höhe von 9.000 Euro steuerfrei. Beide Beträge verdoppeln sich für Verheiratete, die Alleinverdiener sind. In diesem Fall beträgt der Freibetrag nicht nur 9.801 Euro, sondern ganze 19.602 Euro, auf die keine Abgeltungssteuer anfällt.
Beträge über mehr als 9.000 oder genauer gesagt 9.801 Euro sind erst dann vollumfänglich mit 25 % zu besteuern, wenn die Summe von 70.000 Euro überschritten wird. Zur Abgeltungssteuer kommt der Soli hinzu, also 5,5 %, plus die Kirchensteuer.
Steuerpflicht und Freistellung für Fonds
Wer sein Geld in Fonds anlegt, muss feststellen, dass diese nicht in demselben Maß der Steuerpflicht unterliegen. Immerhin werden nun Erträge aus inländischen und ausländischen Fonds steuerlich nach den gleichen Kriterien betrachtet. Bei Fonds unterliegt ein Prozentsatz der Freistellung, die vor allem die Gewinne aus Wertpapierverkäufen und Dividenden betreffen soll. Derartige Teilfreistellungen können bei Mischfonds recht hoch ausfallen.
Hat man sich statt aktiv gemanagter Fonds für ETFs entschieden, hängt die Teilfreistellung vom Aktienanteil des Fonds ab. Beläuft sich dieser auf 25 %, sind 15 % der Renditen steuerfrei. Bei Aktienanteilen ab 51 % steigt die teilweise Freistellung sogar auf 30 %. Bei reinen Aktien-ETFs werden dementsprechend nur 70 % der Renditen überhaupt steuerpflichtig.
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Was zu guter Letzt tatsächlich gezahlt wird, kann also durchaus wesentlich weniger als der volle Satz der Abgeltungssteuer sein. Gerade bei Einsteigern und Anlegern, die nur gelegentlich ihr Portfolio ein wenig umschichten, muss oft nicht der volle Satz von 25 % entrichtet werden. Daher sollten sich Anleger und Trader mit den Einzelheiten der Anlage KAP vertraut machen und diese auch mit dem Steuerberater besprechen.
Da deutsche Finanzdienstleister zunächst die Abgeltungssteuer in voller Höhe gleich abziehen, werden die zu viel gezahlten Steuern nach vollzogener Günstigerprüfung wieder erstattet. Da die meisten Kleinanleger deutlich hinter den Bemessungsgrundlagen für den Steuersatz von 25 % zurückbleiben, ist diese Rückforderung sehr empfehlenswert.
Depotgebühren steuerlich absetzbar: Steuerpflicht im In- und Ausland
Nicht nur die Höhe der letztendlich gezahlten Abgeltungssteuer ist für Anleger und vor allem für Trader relevant, sondern auch die Modalitäten der Zahlung. Wer einen Finanzdienstleister in Deutschland wählt, hat während des laufenden Geschäftsjahres keinen Einfluss auf die Abführung der Steuer – diese wird bei jedem anfallenden Gewinn sofort und in voller Höhe durch Bank oder Broker abgezogen und muss später zurückgefordert werden.
Wer hingegen seine finanziellen Aktivitäten über einen ausländischen Anbieter abwickelt, muss die so erzielten Einkünfte selbst versteuern. Hier geht der Fiskus von einem Welteinkommen aus, die Renditen müssen daher bei der Steuererklärung in jedem Fall aufgeführt werden. Gezahlt wird also sowieso, doch wer selbst versteuert, hat einige Vorteile. Während bei einem deutschen Anbieter scheibchenweise Kapital abgezogen wird, steht dieses bei Anlage oder Trading im Ausland während des ganzen Steuerjahres zunächst zur Verfügung und kann für weitere Geschäfte genutzt werden. Außerdem erspart man sich die Rückforderung zu viel gezahlte Beträge, die ansonsten dem Staat für ein Jahr zinslos überlassen würden.
Ein weiterer Vorteil bei der Kooperation mit einem Finanzdienstleister im Ausland ist die Tatsache, dass das tatsächliche Zahlen der Steuern aufgeschoben werden kann – bis zu 18 Monate. Man hat also sein eigenes Kapital länger in der Hand und kann frei darüber verfügen.
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Ebenfalls nicht vergessen werden sollten bei der Steuerpflicht die Verluste. Die erlebt jeder Anleger oder Trader, so lange sie hinter den Gewinnen deutlich zurückbleiben, ist das vollkommen akzeptabel. Verluste haben überdies den Vorzug, die steuerpflichtigen Gewinne zu reduzieren, sie werden nämlich abgezogen. Wer 20.000 Euro Gewinne gemacht hat und davon 6.000 Euro nachweisbare Verluste abziehen kann, muss nur 14.000 Euro versteuern – nochmals abzüglich der Freibeträge von 801 Euro und 9.000 Euro.
Wie die Verluste verrechnet werden, hängt auch von den gewählten Finanzinstrumenten ab. Im Aktienhandel können nur Gewinne und Verluste aus gleichartigen Transaktionen, also von Aktien, gegeneinander aufgerechnet werden. Wer sich hingegen auf das CFD-Trading verlegt, kann alle Gewinne und Verluste verrechnen, die Anlageklasse der Basiswerte wird dabei nicht in Betracht gezogen. Außerdem können Trader, die Konten bei verschiedenen Brokern führen, die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung zusammenführen und die Gewinne auf einem Konto mit Verlusten auf dem anderen verrechnen. Zu diesem Zweck stellen Broker eine Verlustbescheinigung aus.
Auch hier erfolgt die Gewinn-Verlust-Berechnung bei einem deutschen CFD-Broker automatisch. Wer hingegen über eine Bank seine Finanzgeschäfte tätigt, sollte wissen, dass Banken nur für den Wertpapierhandel eine entsprechende Abgleichung vornehmen, CFD-Verluste werden dabei nicht berücksichtigt. Auch hier muss man sich selbst kümmern. Und wer den Anbieter wechselt, sollte daran denken, die Verluste mitzunehmen – denn die nächste Steuererklärung kommt bestimmt.
Handel mit Kryptowährungen: Unterschiedliche Besteuerungen
Die zunehmend beliebte Investition in oder Spekulation auf Kryptowährungen verdient ebenfalls eine Erwähnung, wenn es um die Steuerpflicht geht. Denn hier greifen zwei unterschiedliche Verfahren. Wer mit Krypto-CFDs auf den Kursverlauf der bekanntesten Coins spekuliert, kann sowohl von steigenden als auch von fallenden Kursentwicklungen der immerhin sehr volatilen Digitalwährungen profitieren. Die Besteuerung mit der Abgeltungssteuer entspricht in diesem Fall den bereits geschilderten Abläufen für den CFD-Handel, auch die Freibeträge sind die gleichen.
Anders sieht es aus, wenn man anstatt des Derivate-Handels physisch mit Krypto-Coins handelt. Denn beim direkten Krypto-Handel über eine Exchange gilt die Transaktion als privater Kauf oder Verkauf, so dass die Gewinne der Einkommenssteuer unterliegen. Die Bemessungsgrundlage in diesem Fall ist der persönliche Steuersatz. Hier können Anleger nur einen Grundfreibetrag in Höhe von 600 Euro geltend machen, die progressive Steuer kann eine Höhe von bis zu 45 % erreichen.
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Ebenfalls steuerlich speziell behandelt werden Leerverkäufe – hierbei handelt es sich um ein finanzielles Manöver, bei denen sich der Gewinn beim späteren Rückkauf noch nicht genau abschätzen lässt, die Steuern müssen Banken in Deutschland allerdings schon beim Verkauf abführen.
Die Finanzdienstleister behelfen sich und kommen ihrer Verpflichtung entgegen, indem sie pauschal einen Gewinn annehmen, der bei 30 % des Handelsvolumens angesetzt wird – dies dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der einbehaltenen Steuer. Da derartige Gewinne aber in den seltensten Fällen überhaupt erzielt werden, können auch Leerverkäufe im Zuge der Steuererklärung über die Anlage KAP berücksichtigt und zu viel gezahlte Steuern zurückgefordert werden.
Steuerlich absetzbar sind wesentlich wichtigere Beträge als die Depotgebühren
Sowohl Anleger und Trader, die schon seit einiger Zeit erfolgreich ihren Aktivitäten nachgehen, als auch Einsteiger sollten sich eingehend mit den anfallenden Kosten und Gebühren und mit der Besteuerung ihrer Renditen beschäftigen. Denn in beiden Bereichen lässt sich bares Geld sparen. Das Depot oder Handelskonto wird vielfach gebührenfrei geführt, und auch bei den Handelskosten kann mit einem Anbietervergleich die Entscheidung für den günstigsten Finanzdienstleister getroffen werden. Vor allem versteckte Kosten sollte man bei der Prüfung nicht vergessen.
Die Besteuerung der Renditen erfolgt, abgesehen von den genannten Ausnahmen beim Kryptohandel und für Leerverkäufe anhand der Abgeltungssteuer. Auch hier müssen Anleger den zunächst hoch scheinenden vollen Steuersatz von 25 % auf die Gewinne längst nicht immer entrichten. Wer die ihm zustehenden Freibeträge ausschöpft, auch Verluste mit einbezieht und den persönlichen Steuersatz zur Anwendung bringt, kommt oft mit wesentlich weniger davon.
Beim Handel über einen Finanzdienstleister außerhalb Deutschlands werden die Steuern nicht direkt abgeführt – hier sind Anleger selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung, haben dafür das Kapital während des Steuerjahres jedoch in der Tasche und können auch die endgültige Zahlung der Steuer erheblich aufschieben. Die eigentliche Steuerpflicht nach bundesdeutschem Recht gilt jedoch weiterhin. Wer seine Möglichkeiten kennt, kann dabei immerhin die vielen Vorteile ausnutzen, die sich auch bei der Abgeltungssteuer bieten. Die Kenntnis der Freibeträge und Berechnungsgrenzen erleichtert außerdem eine Einschätzung, wann man hauptberuflich von Anlage oder Trading leben kann.
Zu XTB & Depot ohne Depotgebühren eröffnenCFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 76% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.Bilderquelle: shutterstock.com