Für ein Aktiendepot ist Einlagensicherung nicht gegeben und auch nicht notwendig. Einlagensicherung steht nur mit Einlagen in Zusammenhang, also Geldern, die Kunden bei der Bank platziert haben. Darunter fallen Sparbücher, Girokontoguthaben, Tages- und Termingelder. In einem Aktiendepot befinden sich Aktien anderer Unternehmen, die von der Bank lediglich verwaltet werden. Es besteht auf Grund eines Aktiendepots, im Gegensatz zu Einlagen, kein direktes schuld-rechtliches Verhältnis zwischen Bank und Kunde. Wird die Bank insolvent, wird das Depot auf eine andere Bank übertragen. Der Anleger kann sein Geld nur verlieren, wenn das Unternehmen, dessen Aktien im Bankdepot liegt, an Wert verliert oder insolvent wird. Das gleiche gilt auch für Investmentgesellschaften. Die Aktien, die in einem Fonds gesammelt sind, gehören zu dem sogenannten Sondervermögen und sind bei einer eventuellen Insolvenz der Kapitalanlagegesellschaft nicht betroffen.