CFD Abgeltungssteuer – Alles was du als Trader dazu wissen musst!
Es ist und bleibt aus Sicht vieler Anleger eine Krux mit den über Börsengeschäfte erwirtschafteten Gewinnen: Kaum hat man Rendite erzielt, kommt der Staat bzw. das Finanzamt und hält die Hand auf.
Und natürlich betrifft dies nicht nur die Gewinne, die aus Aktiengeschäften stammen oder mit klassischen Geldanlagen wie einem Tagesgeldkonto erreicht werden. Im gleichen Maße fallen auch Steuern auf CFD Gewinne an. Fraglich ist vor allem für Einsteiger, in welcher Weise die Gewinne steuerpflichtig sind. Und hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges getan.
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Jetzt zu XTB CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 76% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren, und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.Umstellung von Pauschal-Versteuerung auf Abgeltungssteuer im Jahr 2009
So wurden Gewinne aus Trading-Engagements bis Ende des Jahres 2008 noch in pauschaler Weise versteuert – zum jeweils geltenden Einkommensteuersatz der Anleger über den Gesamtgewinn nach Saldierung. 2009 jedoch wurde die so genannte Abgeltungssteuer eingeführt, die für grundsätzlich alle Kapitaleinkünften entrichtet werden muss. Somit steht fest, dass Steuern auf CFD Gewinne zu zahlen sind. Fraglich ist dabei, ob die veränderte Situation für Trader Vorteile bringt oder eher nachteilig ist.
Die Kapitalertragssteuer wurde im Jahr 2009 jedoch nicht neu erfunden. So gab es bereits seit dem Jahr 1989 eine so genannte kleine Kapitalertragssteuer. Diese war zwar keine Kapitalertragssteuer im eigentlichen Sinne nach dem Steuerrecht, aber unterm Strich, mussten 10 % Steuern auf Zinsen gezahlt werden. Vor dem Jahr 2009 mussten nur ganz bestimmte Kapitalerträge besteuert werden.
Der Steuersatz lag damals bei:
- 20 % für Gewinnanteile (Dividenden),
- 30 % für Zinsen aus Kapitalanlagen und
- 35 % für Tafelgeschäfte.
Die Kapitalertragssteuer beziehungsweise Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25 %. Zu den 25 % werden noch einmal anteilig 5,5 % Solidaritätszuschlag fällig. Sollte der Steuerzahler einer Kirche angehören, so werden weitere acht beziehungsweise 9 % Kirchensteuer fällig. Bis vor zwei Jahren waren Banken berechtigt der Antrag des Kunden die Kirchensteuer abgelten zu lassen. Seit Anfang des letzten Jahres, führt Kirchensteuern auf Kapitalerträge ganz automatisch von den Banken einbehalten. So hätten Anleger früher die Möglichkeit die Kirchensteuer erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung abzuführen. Heutzutage werden die Kirchensteuern wie bereits erwähnt pauschal von der Bank oder den jeweiligen Broker abgeführt.
Wer sich daran stört und die Kirchensteuer wieder im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu entrichten, der hat die Möglichkeit, sich schriftlich gegen den Datenabruf der Finanzämter zu wehren. Jedoch weiß das Bundeszentralamt für Steuern darauf hin, dass die Entrichtung der Kirchensteuer zwingend bei der Festsetzung der Einkommenssteuererklärung erfolgen muss. Dieses gilt natürlich nur für Anleger, die auch einer Religionsgemeinschaft angehören, welche überhaupt eine Kirchensteuer erhebt.
Zwischenfazit: Schon im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber die Kapitalertragssteuer vereinheitlicht. Seitdem ist es irrelevant, aus welcher Quelle die Kapitaleinkünfte stammen – sie werden immer pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hinzukommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die jedoch nur dann erhoben wird, wenn der Trader Mitglied einer Kirche ist.
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Zunächst aber soll es um die steuerlichen Rahmenbedingungen gehen. Die Abgeltungssteuer beträgt 2%, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, der wiederum bei 5,5 % der Abgeltungssteuer liegt. Weiterhin kann die Kirchensteuer fällig werden. Sind CFD Trader Kunden eines deutschen Brokers, wird die CFD Abgeltungssteuer automatisch vom Broker an den Fiskus gezahlt. Bei ausländischen Brokern müssen Anleger meist selbst Gewinn-Angaben in der Steuererklärung machen.
Diese Mitteilungen erfolgen in der Einkommensteuererklärung in der Anlage „KAP“. Allerdings nur dann, wenn die Kapitalerträge oberhalb der geltenden Freibeträge liegen. Dieser Freibetrag liegt im Falle Alleinstehender bei 801,00 Euro jährlich, für gemeinsam veranlagte Paare beträgt die Obergrenze 1.062,00 Euro. Diese Werte beziehen sich auf alle Erträge aus Kapitalanlagen. Also nicht nur für CFD Gewinne, sondern auch für Dividenden, Aktiengewinne und Zinserträge.
Fazit: Mit der Kapitalertragssteuer möchte der Staat vor allem wohlhabendere Personen besteuern. Aus diesem Grund wurde ein Steuerfreibetrag von 801 bzw. 1.602 Euro erlassen, um gerade Kleinanleger zu entlasten.
Was ist der wesentliche Vorteil der CFD Abgeltungssteuer?
In vielen Fällen liegt die Abgeltungssteuer in Höhe von 25% unter dem früheren persönlichen Steuersatz, der bei der pauschalen Versteuerung auf Gewinne aus dem CFD Handel gezahlt werden musste. Viele CFD Broker haben ihren Sitz ebenso wie die meisten Anbieter im Forex Broker Vergleich im EU-Ausland. Dadurch wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das deutsche Finanzamt abgeführt, woraus sich unterjährig ein Liquiditätsvorteil im Vergleich zu einem Konto bei einem deutschen Online-Broker ergeben kann. Dafür muss sich aber der Trader im Rahmen der Einkommenssteuererklärung auch selbst um die Versteuerung der Kapitalerträge kümmern. Dies ist beispielsweise auch bei der DEGIRO Abgeltungssteuer der Fall.
Fazit: Ausländische Broker führen die Kapitalertragssteuer nicht automatisch an das deutsche Finanzamt ab, hierfür ist der Trader selbst verantwortlich. Das kann unter Umständen zu Liquiditätsvorteilen führen.
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Ein vermeintlicher Nachteil der Steuerumstellung: Früher konnten Trader die Gewinne nach dem Auslaufen der einjährigen Spekulationsfrist ohne Steuerlast generieren. Bedenkt man jedoch, dass Laufzeiten von mindestens einem Jahr beim CFD Handel eher die Ausnahme sind, spielt dieser Aspekt eher selten eine Rolle. Ein tatsächlicher Nachteil ist aus Expertensicht darin zu sehen, dass es im Rahmen der CFD Abgeltungssteuer nicht mehr die Möglichkeit zur saldierten Steuerabrechnung gibt zum Jahresende. Broker aus Deutschland führen die Steuer auf jeden erzielten Gewinn für die Trader ab. Eine Aufrechnung mit Verlusten entfällt so weitgehend aufgrund des Saldo-Wegfalls.
Unterm Strich wirkte sich die Einführung der Abgeltungssteuer also in eher überschaubarer Form auf den CFD Handel aus. Die Veränderungen sind vergleichsweise gering und konnten oftmals sogar überraschend positive Auswirkungen haben.
Trading-Hinweis: Wenngleich das CFD Trading mit einem hohen Risiko verbunden ist, lassen sich mitunter hohe Gewinne erzielen. Hierfür müssen Trader die Kurse jedoch kontinuierlich im Blick haben und können z. B. ein Echtzeit-Finanzdiagramm nutzen.
Fazit: Die reformierte Abgeltungssteuer hat nur einen geringen Einfluss auf das Trading mit CFDs.
Beispiel für die CFD Abgeltungssteuer
Um zu verdeutlichen, wie sich die Steuerlast beim CFD-Handel berechnen lässt und wie hoch die Steuer wirklich ausfällt, sei ein Beispiel aus der Praxis etwas ausführlicher dargestellt. Im ersten Schritt muss der Trader berechnen, wie hoch seine gesamten Kapitaleinkünfte beispielsweise im Jahr 2016 ausgefallen sind:
- Gewinn aus dem CFD-Handel von 25.000 Euro
- Verluste von 15.000 Euro
- Zusätzlich Aktiengewinne von 3.000 Euro
Insgesamt ergibt sich somit ein Reingewinn von 13.000 Euro, der allerdings noch nicht als Bemessungsgrundlage dient. Vielmehr muss bzw. darf der Trader hiervon noch den Freibetrag von 801 Euro abziehen, so dass sich eine Bemessungsgrundlage von insgesamt 12.199 Euro ergibt. Auf dieser Basis lässt sich jetzt die Kapitalertragssteuer errechnen:
12.199 Euro * 0,25 = 3.049,75 Euro
Zu dieser Last kommen jetzt noch zwei weitere Steuern hinzu, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Als Bemessungsgrundlage hierfür dient aber nicht der Kapitalertrag an sich, sondern die schon bezahlte Kapitalertragssteuer:
- Solidaritätszuschlag: 049,75 Euro * 0,055 = 167,74 Euro
- Kirchensteuer:049,75 Euro * 0,08 = 243,98 Euro
Insgesamt muss der Trader also 3461,47 Euro an Steuern zahlen. In Bezug auf den Gewinn von 13.000 Euro ergibt sich so eine prozentuale Besteuerung von 26,6 Prozent.
Zwischenfazit: Wie das kurze Praxisbeispiel zeigt, können Trader die Last der Abgeltungssteuer ganz einfach berechnen. Zunächst ist hierfür der Reingewinn zu ermitteln, von dem dann wiederum der Freibetrag abzuziehen ist. Auf Basis der so errechneten Kapitalertragssteuer bemessen sich dann auch wiederum Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
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Wer sein CFD-Konto nicht bei einem deutschen Broker führt, der ist selbst dafür verantwortlich, dass die Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Das Mustervorgehen:
- Trader geben die Kapitalerträge immer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung an. Entsprechend sind die Einkünfte für 2016 erst Mitte 2017 an das Finanzamt zu übermitteln.
- Für die Erklärung gibt es verschiedene Anlagen, wobei die Anlage „Kap“ für Kapitalerträge gilt.
- Trader tragen hier in das vorgesehene Feld ein, wie hoch die Kapitaleinkünfte im betrachteten Jahr waren, die noch nicht besteuert worden sind. Auch wenn noch Freibetrag übrig ist – also noch nicht per Freistellungsauftrag bei einer deutschen Bank verwendet worden ist – muss dies hier angegeben werden.
Prinzipiell ist die Anlage damit bereits vollständig ausgefüllt und Trader können das Formular ans zuständige Finanzamt übermitteln. Binnen einiger Monate prüft das Amt die Dokumente und setzt dann einen Betrag fest, der vom Trader noch nachbezahlt werden muss. Wer ein Lastschriftmandat beim Finanzamt eingereicht hat, muss sich dann nicht selbst um die Überweisung der offenen Steuerlast kümmern.
Zwischenfazit: Trader sind selbst dafür verantwortlich, dass die Kapitalertragssteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt wird. Erhoben wird die Steuer, indem Trader die Anlage „Kap“ für die Einkommensteuererklärung ausfüllen und online an das Finanzamt übermitteln. Anschließend prüft die Behörde das Dokument und setzt dann eine Steuerlast fest, die vom Trader noch zu tragen bzw. zu bezahlen ist.
Im Zweifelsfall: Fachmann beauftragen
Wer bisher noch kaum Erfahrungen mit der Einkommensteuer oder der zugehörigen Einkommensteuererklärung gemacht hat, kann sich an einen Fachmann wenden. Zwar werden hierfür einige hundert Euro fällig, der Berater haftet dafür aber im Zweifelsfall auch für Fehler. Zudem können Trader so sichergehen, dass die Steuererklärung wirklich allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Wer die Kosten für den Berater auf ein Minimum senken möchte, sollte nach Möglichkeit alle wichtigen Dokumente direkt beim Steuerberater einreichen. Gemeint sind hiermit etwa Depotabrechnungen oder Arbeitsverträge, die auf das genaue Gehalt schließen lassen. Weil Steuerberater in Deutschland der absoluten Schweigepflicht unterliegen, sind die Dokumente in sicheren Händen.
Fazit: Wer sich bisher noch nicht intensiv mit dem Thema Steuern und Steuererklärung auseinandergesetzt hat, sollte unter Umständen einen Fachmann mit der Erstellung beauftragen. Schließlich haftet der Berater im Zweifelsfall für Fehler und sorgt zudem dafür, dass die Einkommensteuererklärung samt Kapitaleinkünften wirklich allen gesetzlichen Anforderungen genügt.
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Oftmals stellen sich Trader die Frage, ob sich die Abgeltungssteuer für CFDs nicht umgehen lässt. Die kurze wie ernüchternde Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Auch wenn Anleger bei ausländischen Brokern handeln, muss die Kapitalertragssteuer letztlich immer an das Finanzamt abgeführt werden. Allerdings ist es möglich, die Zahlung so lange wie möglich zu verzögern bzw. in der Zwischenzeit weiter mit dem Kapital zu handeln:
- Der beispielhafte Anleger hat im Januar 2016 1.000 Euro beim CFD-Trading erwirtschaftet.
- Hierauf würde theoretisch direkt die Kapitalertragssteuer von etwa 250 bis 300 Euro anfallen.
- Allerdings muss der Trader die Gewinne erst Mitte 2017 im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben und somit erst 1,5 Jahre später entrichten.
- In der Zwischenzeit können die 250 bis 300 Euro weiter für das Trading oder andere Ausgaben verwendet werden.
- Aber: Sicher ist, dass die Steuer Mitte 2017 bezahlt werden muss. Steht das Geld dann nicht zur Verfügung, drohen Bußgelder und Mahnungen.
Fazit: Trader können die CFD Abgeltungssteuer an sich nicht umgehen, sondern nur möglichst lange hinauszögern.
Fazit: CFD Abgeltungssteuer
Die CFD Abgeltungssteuer setzt sich aus pauschal 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuern zusammen. Wer Gewinne aus dem CFD-Handel zieht, muss diese beim Finanzamt versteuern. Es liegt ein jährlicher Freibetrag vor, der sich aktuell auf 801 € beläuft. Wird der CFD-Handel über einen Broker mit Sitz im Ausland abgewickelt, so meldet dieser die Steuern zumeist nicht eigenständig an das deutsche Finanzamt.
Erzielte Einkünfte müssen in diesem Fall vom Trader selbst gemeldet werden. Erfolgt der Handel mit CFDs über einen deutschen Broker, so zahlt dieser die Steuern direkt an das Finanzamt. Es zeigt sich ratsam für ausführliche Informationen zur CFD Abgeltungssteuer einen fachkundigen Steuerberater aufzusuchen.
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