Daytrading Steuern – Gewinne aus dem Daytrading richtig versteuern!

Wer beim Daytrading Gewinne erzielt, muss Steuern zahlen. Das gilt unabhängig vom Sitz des Brokers, auch Gewinne bei ausländischen Anbietern sind steuerpflichtig. Allerdings können Daytrader bis zu einem gewissen Grad beeinflussen, wann sie die Steuern zahlen müssen. Im besten Fall können sie den Zeitraum um 1,5 Jahre nach hinten verschieben. Das ermöglicht einen enormen Liquiditätsvorteil. Denn in der Zwischenzeit lässt sich mit dem Geld weiter arbeiten. Diese fünf Wahrheiten zu Daytrading Steuern sollte jeder Anleger kennen.

Daytrading Steuern im Überblick

  • Fast 10.000 Euro steuerfrei
  • Verluste gegenrechnen
  • Auch Einkünfte im Ausland sind steuerpflichtig
  • Abgeltungssteuer kann zu Liquiditätsproblemen führen – Aber Zeitpunkt der Zahlung variabel
  • Kaum Möglichkeiten zum Absetzen

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1. Gewinne sind Kapitalerträge

FazitGewinne aus dem Daytrading sind Einkommen und müssen entsprechend versteuert werden. Dabei gibt es zwei Besonderheiten, die bei Daytrading Steuern beachtet werden sollten. Die eine ist der maximale Steuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Die zweite ist der zusätzliche Pauschbetrag, pro Person bleiben 801 Euro pro Jahr von der Steuer befreit.

Am 1. Januar 2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer und eine veränderte Steuerberechnung eingeführt. Leider ist ein großer Teil der Informationen im Internet zu Daytrading Steuern veraltet. Beispielsweise gibt es keine Unterscheidung in steuerpflichtige Spekulationsgewinne und steuerfreie Erträge aus Gewinnen mit Wertpapieren, die mindestens ein Jahr gehalten wurden, mehr.

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Gleichzeitig wurde die maximale Steuer auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer festgelegt. Anders als oft zu lesen liegt die Kapitalertragssteuer keineswegs immer bei 25 Prozent. Vielmehr gilt für Kapitalerträge zunächst der persönliche Einkommenssteuersatz, nur wenn der höher als 25 Prozent liegt, wird stattdessen der Maximalsatz berechnet. In der Praxis führt die Depotbank allerdings den maximalen Betrag der Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent automatisch an den Fiskus ab, sofern die Gewinne über dem Freistellungsauftrag liegen. Der Trader kann ggf. eine Erstattung über seine persönliche Steuererklärung beantragen.

An dieser Stelle eine Beispielrechnung zur Verdeutlichung. Der Einfachheit halber gehen wir davon aus, dass der Trader bereits über den Freibeträgen liegt. Die Gewinne, die über den Freibeträgen liegen, betragen 1.000 Euro. Die Bank führt davon automatisch 250 Euro Abgeltungssteuer plus 13,75 Euro Solidaritätszuschlag ab (ggf. noch Kirchensteuer). Macht zusammen 263,75 Euro, die der Broker erstmal ans Finanzamt abführt.

Für Daytrader, die ausschließlich vom Wertpapierhandel leben, bedeutet das, dass sie bis zu einem Gewinn von mehr als 9.800 Euro (ab dem Jahr 2018) keinerlei Steuern zahlen, weil die Gewinne durch den Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Person) und den Grundfreibetrag (9.000 Euro pro Person) vor dem Zugriff des Fiskus geschützt sind. Erst ab einem Jahreseinkommen von rund 70.000 Euro wird der volle Steuersatz von 25 Prozent erreicht. Ist der Händler verheiratet und lebt die Familie ausschließlich von Erträgen aus dem Tradinggeschäft, so sind circa 19.600 Euro von einer Daytrading Steuer befreit (ab dem Jahr 2018). Erst darüber würden Steuern anfallen.

  • 801 Euro Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr
  • Genereller Freibetrag von rund 9.000 Euro pro Person und Jahr – bis zu diesem Betrag müssen keine Steuern gezahlt werden
  • Daytrader, die sonst keine weiteren Einkünfte haben, können pro Jahr/Person ca. 9.801 Euro steuerfrei erwirtschaften
Daytrading Gewinne werden keineswegs immer mit 25 Prozent versteuert. Entscheidend ist das Gesamteinkommen, liegt der Steuersatz unter 25 Prozent, gilt das auch für Kapitalerträge. Da die Depotbank allerdings den vollen Steuersatz erstmal ans Finanzamt abführt, muss der Trader im Rahmen der Jahressteuererklärung evtl. eine Erstattung beantragen.

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2. Verluste gegenrechnen

kontoeroeffnungVersteuert werden muss am Ende der Gesamtgewinn. Der ergibt sich aus den Einnahmen der einzelnen Trades und den Verlusten.

Allerdings dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus eben diesen verrechnet werden. Wer als Daytrader einen Verlust in Höhe von 2.000 Euro gemacht hat, darf den nicht mit Zinsgewinnen verrechnen oder gar bei der Lohnsteuer berücksichtigen (sofern der Daytrader oder sein Ehepartner noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezieht).

Hat ein Daytrader beispielsweise in 200 Transaktionen einen Gewinn von insgesamt 89.000 Euro erzielt, mit 150 anderen dagegen 75.000 Euro verloren, ist nur der Überschuss von 14.000 Euro Steuerpflichtig. Hat der Daytrader sonst keine weiteren Einkünfte, kann zunächst der Grundfreibetrag von rund 9.000 Euro abgezogen werden und später der Sparerpauschbetrag von 801 Euro. Damit bleiben 4.199 Euro übrig, auf die Steuern gezahlt werden müssen.

Vielmehr muss der über den Sparerpauschbetrag hinaus gehende Zinsgewinn versteuert werden, die Verluste werden aber in das kommende Jahr übertragen und können dann eventuell mit anderen Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.

Gewinne und Verlust können verrechnet werden, allerdings dürfen Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht aber mit Zinseinnahmen oder anderen Einkünften.

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3. Auch Auslandseinkünfte sind steuerpflichtig

geldscheine An der Steuerpflicht ändert auch ein ausländischer Broker nichts. Egal ob das Unternehmen seinen Sitz in Hong Kong, auf den Cayman Islands, in Frankfurt oder London hat, für die Höhe der Steuer ist das unerheblich. Wer dem deutschen Fiskus entgehen will, muss selbst ins Ausland gehen.

Fallen im Ausland Steuern an, können diese auf die deutsche Steuer in der Regel angerechnet werden, maximal aber bis zur Höhe von 25 Prozent. Allerdings dürften die meisten Broker sich ohnehin nur in solchen Ländern ansiedeln, in denen Konten von Ausländern nicht oder nur gering besteuert werden.

  • Sofern der Wohnsitz in Deutschland liegt, ist der Daytrader verpflichtet, sämtliche Einkünfte zu versteuern
  • Aus welchem Land diese stammen, ist unerheblich; Steuerpflichtig ist das „Welteinkommen“
  • Bereits im Ausland gezahlte Steuern können in den meisten Fällen angerechnet werden

Anders als bei einem deutschen Anbieter müssen Trader sich bei einem ausländischen Broker selbst um das Einreichen der Steuer kümmern, es wird keine Abgeltungssteuer einbehalten. Die Abgabe einer Steuererklärung ist aber auch für Kunden deutscher Broker sinnvoll, denn viele Trader erhalten Geld zurück.

Ein ausländischer Broker hat keinen Einfluss auf die Steuerpflicht in Deutschland. Das verschafft dem Daytrader allerdings einen Liquiditätsvorteil, da die ausländische Depotbank keine Abgeltungssteuer abführt. Außerdem entfällt bei ausländischen Brokern das Stellen eines Freistellungsauftrags.

Daytrading Steuern Ratgeber

4. Liquiditätsprobleme durch Abgeltungssteuer

wissenAuch wenn ausländische Broker keine Steuerfreiheit bieten, sie helfen immerhin die Abgeltungssteuer zu vermeiden bzw. den Zeitpunkt der Zahlung nach hinten zu verschieben. Denn deutsche Broker müssen nach jeder Transaktion rund 25 Prozent der Gewinne an das Finanzamt abführen, sobald der Pauschbetrag von 801 Euro pro Person ausgeschöpft ist. Bzw. sobald der Freistellungsauftrag überschritten wird, dieser kann natürlich auch unter den 801 Euro liegen. Das gilt auch dann, wenn am Jahresende der Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Zuviel gezahltes Geld gibt es dann zurück, doch so lange fehlt es dem Trader in der Kasse.

  • Broker mit Sitz im Ausland behalten keine Abgeltungssteuer ein
  • Banken mit Sitz in den Niederlanden oder Großbritannien führen generell keine Steuern bei deutschen Kunden ab
  • Anleger kümmert sich selbst um die Versteuerung der Einkünfte

Nachteile bei deutschen Banken

Deutsche Depotbanken haben den Nachteil, dass sie die Abgeltungssteuer sofort bei Realisierung von Kursgewinnen abführen müssen. Und da wird auch keine Rücksicht darauf genommen, ob der persönliche Steuersatz möglicherweise geringer ist. Banken führen pauschal den Maximalbetrag von 25 Prozent plus „Soli“ ab. Das liegt jedoch daran, dass die Kreditinstitute dazu gesetzlich verpflichtet sind. Für den Anleger ergeben sich daraus mehrere Nachteile.

  • Es wird pauschal der Maximalbetrag einbehalten und ans Finanzamt abgeführt
  • Der abgeführte Betrag kann nicht reinvestiert werden

Der deutsche Fiskus erhält demnach einen zinsfreien Kredit vom Anleger. Denn dieser kann erst rund ein Jahr später im Rahmen der Steuererklärung eine evtl. Erstattung beantragen.

Ein lediger Daytrader erzielt im Laufe des Jahres Kursgewinne von 30.000 Euro. Er hat bei seinem deutschen Broker den kompletten Freistellungsauftrag von 801 Euro gestellt. Sobald diese Grenze überschritten wurde, führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ab. In dem Falle wäre das wie folgt:

30.000 Euro – 801 Euro = 29.199 Euro -> Auf diesen Betrag fallen dann 25 Prozent Abgeltungssteuer an = 7299,75 Euro, plus Solidaritätszuschlag 401,49 Euro. Dem Daytrader werden demnach pauschal fast 8.000 Euro an Steuern abgezogen. 8.000 Euro die er zum Leben nutzen oder reinvestieren könnte.

Lässt sich das umgehen? Ja, indem die Steuerschuld nach hinten verschoben wird. Außerdem wird dann nicht pauschal der Höchstbetrag abgezogen, sondern es fällt nur der persönliche Steuersatz an und der kann deutlich unter 25 Prozent liegen.

Daytrading Steuern

Besonders stark betrifft das Leerverkäufe, denn hier lässt sich der Gewinn beim Verkauf noch gar nicht berechnen. Er steht erst fest, wenn später die Wertpapiere wieder gekauft werden, doch die Steuer ist immer beim Verkauf zu zahlen. Deshalb wird pauschal ein Gewinn in Höhe von 30 Prozent unterstellt. Auch dieses Geld können Trader aber am Jahresende zurückfordern.

  • Bei Leerverkäufen wird sofort pauschal ein Ertrag von 30 Prozent unterstellt
  • Dieser muss sofort versteuert werden
  • Erstattungen sind möglich, aber erst im Rahmen der Steuererklärung

Abgeltungssteuer verschieben und persönlichen Steuersatz anstatt Maximalbetrag nutzen

Ausländische Broker wie eToro sind hier eine Alternative. Das Unternehmen hat zwar eine Niederlassung in Deutschland, weil die Wertpapiere aber in Zypern verwahrt werden, fällt es nicht unter die Abgeltungssteuer. Allerdings sollten Trader die Kosten nicht aus dem Blick verlieren. Auch eine Umgehung der Abgeltungssteuer rechtfertigt keinen überteuerten Broker, besser ist es im Vergleichsrechner einen günstigen Anbieter zu suchen. Unternehmen wie benk machen auch besondere Angebote für Daytrader. Ein weiterer Top Broker und Aktiendepot Testsieger aus unserem Aktiendepot Vergleich ist  Admiral Markets. Da Admiral Markets seinen Sitz in den Zypern hat, entfällt auch hier das Stellen eines Freistellungsauftrages. Außerdem führt der Anbieter keine Steuern an den deutschen Fiskus ab. Gleichzeitig bietet der Broker ein hervorragendes Gebührenmodell.

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  • Ausländische Broker wie eToro oder Admiral Markets führen keine Abgeltungssteuer ab
  • Betrag kann unterjährig reinvestiert werden
  • Gewinne werden im Rahmen der Steuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz besteuert
  • Liquiditätsvorteil von bis zu 1,5 Jahren

Aus den o.g. vier Punkten zeigt sich, welche Vorteile ein Broker mit Sitz im Ausland hat. Da dieser keine Abgeltungssteuer abführt, kann der Daytrader das Kapital unterjährig wieder anlegen. Damit erhält der Anleger nicht nur einen Liquiditäts- sondern auch einen Zinsvorteil. Denn er kann das Geld weiter für sich arbeiten lassen. Im besten Fall kann er die Zahlung der Steuer damit um ca. 1,5 Jahre nach hinten verschieben (das wäre der Fall, wenn im Januar sofort der Pauschbetrag überschritten wird; die Steuern aber erst im Mai/Juni des nächsten Jahres gezahlt werden müssen).

Der Daytrader hat es in der Hand, wer den Liquiditäts- und Zinsvorteil erhält: Er selbst oder das Finanzamt.

Das gilt umso mehr, als Händler nicht ihr gesamtes Vermögen im Daytrading investieren sollten. Zu viel gezahlte Daytrading Steuern lassen sich durch Geld vom Tagesgeldkonto ausgleichen, das dann nach dem Jahressteuerausgleich wieder dorthin zurückübertragen wird. Dafür brauchen Trader aber einen guten Überblick über die gezahlten Steuern und die Disziplin, das Geld wieder in sichere Anlageformen zurückzuzahlen.

Ausländische Broker ziehen keine Abgeltungssteuer ein, die Kapitalertragsteuer wird erst am Jahresende fällig bzw. bei Abgabe der persönlichen Steuererklärung. Das sollte aber nicht das wichtigste Kriterium im Brokervergleich sein.
Daytrading Steuer teuer?
Das Finanzamt ist nicht so grausam, wie teilweise behauptet. Foto: Anja Disseldorp

5. Wie kann ich als Daytrader Steuern sparen?

Das Steuern sparen ist für Daytrader leider aktuell sehr schwierig. Denn nach Auffassung der Finanzämter sind mit dem Sparerpauschbetrag alle Aufwendungen abgegolten. Der ist nämlich kein Steuerfreibetrag wie der Grundfreibetrag, sondern ein pauschalierter Abzug von Aufwendungen.

Klar ist deshalb, dass Aufwendungen von weniger als 801 Euro keinerlei Einfluss auf die Steuerlast haben. Umstritten ist lediglich, ob höhere Ausgaben geltend gemacht werden können. Wer beispielsweise 1.000 Euro für Fachliteratur, Software, Fachzeitungen und anderes ausgegeben hat, darf aktuell trotzdem nur 801 Euro geltend machen. Der Finanzgerichtshof Baden-Württemberg hat diese Praxis gerügt, vor allem wenn der Steuersatz unter dem Maximalsatz von 25 Prozent liegt, eine endgültige Entscheidung muss aber der Bundesfinanzhof fällen. So lange sollten sich Trader überlegen, ob es sich lohnt regelmäßig Belege zu sammeln, obwohl die Chance groß ist, dass die aktuelle Praxis dennoch bestehen bleibt.

Umgehen lässt sich lediglich das Datum, wann die Abgeltungssteuer gezahlt wird. Wie oben dargestellt hat das aber keinen Einfluss auf die Höhe der Steuer, sondern nur auf den Zahlungstermin. Möglich ist das dadurch, indem der Trader bei einem ausländischen Broker ein Konto eröffnet. Diese sind nämlich nicht verpflichtet, automatisch Daytrading Gewinne bzw. Steuern an das Finanzamt abzuführen.

Ausgaben können kaum geltend gemacht werden, da sie mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten sind. Direkt Steuern sparen für Daytrader ist schwierig. Sie können aber den Zeitpunkt der Zahlung um bis zu 1,5 Jahren verschieben. Außerdem können Daytrader es so einrichten, dass nicht der Höchstbetrag abgezogen wird, sondern der persönliche Steuersatz.

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6. Ausblick: Abgeltungssteuer vor der Abschaffung?

Ratgeber zu steuerlichen Themen sind nie dauerhaft aktuell. Das gilt auch für Daytrading Steuern. Der Gesetzgeber ändert die Rechtslage regelmäßig. Das letzte Mal gab es ein umfassende Änderung im Jahr 2009 mit Einführung der Abgeltungssteuer. Diese hatte zum Zweck, dass Kapital aus dem Ausland wieder nach Deutschland transferiert wird. Denn der Maximalbetrag mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ist für vermögende Investoren zum Teil deutlich günstiger als die vorhergehende Regelung.

Im Großen und Ganzen hat die Abgeltungssteuer ihr Ziel auch erreicht. Es wurde viel Kapital nach Deutschland „zurückgeholt“. In der Politik spricht man deshalb immer wieder von neuen Reformen auf diesem Gebiet. Denkbar ist eine Stempelsteuer ähnlich wie in Großbritannien. Auch die Abschaffung der Abgeltungssteuer und eine neue Regelung ähnlich wie sie früher bestand ist derzeit in Diskussion. Aber noch handelt es sich lediglich um Spekulationen.

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7. Fazit: Daytrading Steuern

Trader kommen, um Daytrading Steuern kaum herum, wenn sie erfolgreich sind. Allerdings sind 801 Euro pro Person steuerfrei, darüber hinaus gehende Beträge werden mit maximal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert. In vielen Fällen dürfte die Belastung aber darunter liegen, denn bei einem Steuersatz von weniger als 25 Prozent gilt der auch für Kapitalerträge. Lebt ein Händler ausschließlich vom Trading, so werden erst ab einem jährlichen Gewinn von etwas mehr wie 9.800 Euro Steuern fällig (gültig ab 2018). Ist der Daytrader verheiratet, so gilt der doppelte Betrag von knapp 20.000 Euro.

Die Abgeltungssteuer lässt sich grundsätzlich nicht umgehen. Anleger können jedoch Einfluss auf den Zeitpunkt der Zahlung nehmen. Deutsche Broker sind verpflichtet, bei Überschreiten des Freistellungsauftrages sofort den Maximalbetrag abzuführen, sprich auch unterjährig. Der Trader kann ggf. eine Erstattung im Rahmen der Steuererklärung beantragen. Ausländische Broker hingegen führen keine Daytrading Steuern ab. Damit kann die Zahlung der Steuer um bis zu anderthalb Jahre nach hinten verschoben werden. Außerdem erfolgt dann die Besteuerung zum persönlichen Steuersatz und nicht zum Höchstbetrag von 25 Prozent (es sei denn, der persönliche Steuersatz liegt bei mindestens 25 Prozent).

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