Dividendensaison 2016: Qualität und Quantität

Wir sind noch drin, in der Dividendensaison 2016. Ein Großteil der in DAX, MDAX, TecDAX und SDAX enthaltenen Unternehmen hat bereits die Dividendenzahlungen für 2015 geleistet – aber eben noch nicht alle. So findet zum Beispiel bei der Deutschen Telekom am Mittwoch, 25. Mai die diesjährige ordentliche Hauptversammlung statt. Bei der Deutschen Telekom gibt es zudem in Bezug auf die anstehende Dividendenzahlung einige Besonderheiten. Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag:

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Hauptversammlungen: Von Aktionären, die ihr Stimmrecht nutzen

Wie hoch die Dividendenzahlung ausfallen wird – bzw. was überhaupt mit dem Jahresgewinn gemacht wird -, das beschließen die Eigentümer einer Aktiengesellschaft. Und dies sind, wer hätte das gedacht, die Aktionärinnen und Aktionäre. Auf der jährlichen ordentlichen Hauptversammlung ist die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns (sofern es einen gibt) einer der wesentlichen Punkte. Weitere Punkte sind z.B. die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Hier finde ich, dass Aktionärinnen und Aktionäre sich durchaus ihrer Stellung bewusst sein sollten: Sie sind schließlich die Eigentümer des Unternehmens, und das Management sind Angestellte! Und wenn diese eine Selbstbedienungsmentalität entwickeln (was die Höhe der Gehälter etc. betrifft), dann sollte dem durchaus ein Riegel vorgeschoben werden. Die Hauptversammlung bietet dazu die Möglichkeit, auch wenn natürlich ein einzelner Kleinaktionär wenig bewegen kann.

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Doch es kann sich lohnen, vor einer Hauptversammlung auf der „Investors Relations“-Seite des jeweiligen Unternehmens nach den Gegenanträgen für die anstehende Hauptversammlung zu suchen. Denn ich denke, man sollte so handeln, dass die eigene Handlungsweise die Maxime für eine allgemeine Handlungsweise sein könnte. Bedeutet im Klartext: Wenn man selbst auf die Gegenanträge achtet und entsprechend abstimmt, dann mag das im Einzelfall zwar nichts bringen. Doch wenn jeder so denken würde und auf die Abstimmungen achtet, dann kann sich etwas ändern! Denn oft genug liegt der Streubesitzanteil bei deutlich über 50%. Doch konkret zur Deutschen Telekom – denn da ist eine Besonderheit bei der Dividendenzahlung geplant:

Deutsche Telekom AG: Dividende in neuen Aktien?

Das Management der Deutschen Telekom AG möchte den deutschen Aktionären (aus rechtlichen Gründen soll es auf diese beschränkt sein) die Möglichkeit bieten, die Dividendenzahlung in Höhe von 0,55 Euro je Aktie statt in Bar in neuen Aktien zu erhalten. Die 0,55 Euro Dividendenzahlung sind übrigens 5 Cents mehr als im Vorjahr, sofern die Aktionärinnen und Aktionäre zustimmen (doch wer wird nein sagen, wenn er/sie mehr Geld bekommen kann?). Die Auszahlung in „neuen Aktien“ statt in Cash würde das Eigenkapital der Deutschen Telekom und die Zahl der eigenen Aktien erhöhen. Das hätte den Vorteil, dass weniger liquide Mittel aus dem Unternehmen abfließen. Doch keine Rose ohne Dornen:

Vor- und Nachteile einer Dividendenzahlung in neuen Aktien

Dadurch würde sich naturgemäß die Zahl der Aktien erhöhen, und im nächsten Jahr würde sich dann auch bei gleichbleibender Dividendenhöhe die Gesamtsumme der Dividendenzahlung erhöhen. Zudem würde sich der Gewinn auf mehr Aktien verteilen, was tendenziell negativ ist für die Berechnung von Kennzahlen wie Gewinn pro Aktie oder auch Buchwert pro Aktie. Deshalb bin ich mal gespannt, ob und wenn ja zu welchen Diskussionen es diesbezüglich bei der Hauptversammlung der Deutschen Telekom kommen wird. Übrigens, von der Telekom zum großen Bild: Während besonders im SDAX einige Unternehmen die Dividendenzahlung aus der Substanz leisten, liegt die Ausschüttungsquote bei den größeren Aktien aus MDAX und DAX üblicherweise bei maximal 50% des Jahresüberschusses.

Klarstellung

Und auch hier gilt: Dies ist meine rein subjektive Einschätzung und keine Aufforderung an Sie, diese Aktien zu handeln. Betrachten Sie meine Zeilen als Gedankenanstoß, nicht mehr und nicht weniger. Es geht um Ihr Geld – verantwortlich dafür sind Sie ganz alleine. Wir recherchieren nach bestem Wissen und Gewissen, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.