Girokonto kündigen – Mit der Girokonto Musterkündigung das Girokonto löschen!

Jeder braucht heutzutage ein Girokonto. Denn ohne die Möglichkeit, am Lastschriftverfahren teilzunehmen, Überweisungen zu tätigen, Daueraufträge einzurichten oder bargeldlos zu bezahlen, ist eine Teilhabe am öffentlichen Leben nur schwer denkbar. Wenn die Bank das Konto kündigt, kann dies eine böse Überraschung sein. Allerdings muss sich jede Bank dabei an gewisse Regeln halten. Wenn Sie Ihr Girokonto kündigen wollen, sollten auch Sie einige Punkte beachten. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Sie reichen von zu hohen monatlichen Gebühren über einen schlechten Bankservice bis hin zu fehlender Flexibilität.

  • Sowohl die Bank als auch Sie dürfen Ihr Girokonto kündigen.
  • Die Girokonto Kündigung ist jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist darf jeweils nicht länger als ein Monat sein.
  • Wenn die Bank kündigt, muss sie Ihnen eine Frist von mindestens zwei Monaten einräumen.
  • Wenn Sie ein neues Girokonto bei einer anderen Bank eröffnen möchten, sollten Sie vorab einen Banken-Vergleich durchführen.

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Girokonto kündigen: Mögliche Gründe für eine Kündigung

Eine Girokonto Kündigung kann immer mehrere Gründe haben.

Grund 1: Hohe Gebühren

Einige Banken verlangen hohe Kontoführungsgebühren. Allerdings bieten viele Direktbanken auch kostenlose Girokonten ohne Mindestgeldeingang an, bei denen auch beleglose Buchungen sowie eine Kreditkarte kostenlos sind. Hier lohnt sich in jedem Fall ein Anbieter-Vergleich.

Grund 2: Schlechter Service

Wenn Sie wegen eines schlechten Services Ihr Girokonto kündigen wollen, ist es ratsam, sich für eine Bank zu entscheiden, die eine hohe Kundenzufriedenheit und eine gute Reputation besitzt. Hierzu gehören neben einer guten telefonischen Erreichbarkeit auch ein umfangreiches FAQ auf der eigenen Webseite und ein sicheres TAN-Verfahren.

Grund 3: Hohe Dispozinsen

Für den Fall, dass Sie Ihr Girokonto häufig überziehen, sollten Sie nach einer Bank suchen, die möglichst niedrige Dispokredit-Zinsen verlangt. Abgesehen davon ist es aber auch ratsam, nach den Gründen zu suchen. Möglicherweise kommen Sie durch eine geschickte Finanzplanung auch ohne Kontoüberziehung aus.

Grund 4: Wenige Geldautomaten

Viele deutsche Banken gehören zu einem der vier großen Bankenverbände. Als Kunde erhalten Sie hier flächendeckend Bargeld an den Automaten. Direktbanken geben alternativ oft kostenlose Kreditkarten aus, mit denen die Kontoinhaber in Deutschland an fast allen Automaten (häufig auch europaweit oder weltweit) kostenfrei Geld abheben können.

Grund 5: Fehlende Flexibilität

Wenn Sie viel verreisen, ist ein online geführtes Girokonto für Sie womöglich besser geeignet. Sie können Ihre Bankgeschäfte hier von überall aus tätigen. Bestenfalls können Sie mit der Girocard oder der Kreditkarte im Ausland auch kostenlos Bargeld abheben.

Girokonto Kündigung: Formloses Schreiben genügt

Die Kündigung eines Girokontos ist jederzeit sowie ohne Angabe von Gründen möglich. Hierzu genügt ein formloses Schreiben. Entscheidend ist, welches Konto Sie auflösen möchten. Tagesgeld- und Girokonten lassen sich sofort kündigen. Für Festgeldkonten gibt es hingegen festgelegte Laufzeiten, die mehrere Jahre betragen können. Viele Banken bieten ihren Kunden einen Kündigungsservice über das Online-Banking-Menü oder eine Girokonto kündigen Vorlage an. Wer auf Nummer Sicher gehen will, kann sein Kündigungsschreiben auch schriftlich per Einschreiben an die Bank senden.

Girokonto kündigen Muster:

Kündigung des Girokontos
Konto-Nr. XXXXXX

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Konto mit der Nummer XXXXXXX kündige ich hiermit zum XX.XX.20XX. Bitte überweisen Sie das Restguthaben auf mein neues Konto bei der Bank XXX:

Kontoinhaber: Heike Beispiel
IBAN: XXXXXXX
BIC: XXXXXXX

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Kündigung schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Heike Beispiel

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Wenn Sie vorhaben, Ihr Bankkonto aufzulösen, können Sie dafür gern diese Girokonto kündigen Vorlage nutzen. Kopieren Sie den Text einfach in ein Textbearbeitungsprogramm und ergänzen Sie ihn mit Ihren persönlichen Daten.
Bei der Kontokündigung und einem eventuellen Kontowechsel ist eine sorgfältige Vorgehensweise wichtig. Anderenfalls kann es zu finanziellen Engpässen und Fehlbuchungen in der Übergangszeit kommen. Ein Kontowechsel kann sich finanziell lohnen, wenn Sie über ein regelmäßiges Einkommen verfügen und das neue Girokonto aktiv verwenden. Einige Banken bieten neuen Kunden eine Girokonto Prämie in Höhe von 100 Euro an, wenn sie ein Konto bei ihnen eröffnen. Ein Banken-Vergleich kann sich also lohnen.

Bankkonto kündigen und neues Girokonto eröffnen

1. Neues Girokonto finden und eröffnen

Um ein geeignetes Konto zu finden, ist es wichtig, vorab die Konditionen zu vergleichen. Wenn Sie ein neues Girokonto gefunden und erfolgreich eröffnet haben, sollten Sie einen Geldbetrag in Höhe Ihres Monatseinkommens auf das neue Konto einzahlen. Auf dem alten Bankkonto sollte noch genügend Geld vorhanden sein, damit in der Übergangsphase ausstehende Zahlungen bedient werden können.

Kündigen Sie das alte Girokonto erst dann, wenn alle Buchungsvorgänge über das neue Girokonto laufen.

2. Neue Kontoverbindung melden

Seit dem 18. September 2016 ist jede deutsche Bank gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden beim Kontowechsel zu helfen. Auf Wunsch informieren die alte und neue Bank Ihre Zahlungspartner, was Ihnen als Bankkunde viel Aufwand und Zeit erspart. Zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Kontowechselservice gibt es auch eine digitale Kontowechselhilfe. Hierüber können Ihre Kontodaten in wenigen Minuten analysiert und Zahlungspartner benachrichtigt werden.

Wenn Sie den Kontowechselservice nicht Anspruch nehmen möchten, können Sie folgendermaßen vorgehen:

  1. Erstellen Sie eine Liste mit Zahlungsempfängern anhand der letzten Kontoauszüge.
  2. Informieren Sie alle Lastschriftempfänger über die neue Kontoverbindung.
  3. Überprüfen Sie alle Daueraufträge und übernehmen Sie diese in das neue Girokonto.

Alle in Verbindung mit dem Konto stehenden Einrichtungen und Personen sollten über den Kontowechsel informiert werden. Zu berücksichtigende Empfänger können unter anderem Internet- und Telefon-Anbieter, Vermieter, Versicherungen oder Abonnements (Nahrungsmittel, Zeitschriften etc.) sein. Durch eine sorgfältige Vorbereitung können Sie sich unangenehme Zahlungsausfälle sparen.

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Übergangsphase: Altes und neues Konto parallel führen

Eine Analyse der Kontoauszüge aus den letzten sechs Monaten hilft Ihnen, eine möglichst lückenlose Übersicht aller Zahlungen zu erstellen. Wenn Sie die Liste vervollständigt haben, können Sie, wie zuvor beschrieben, mit allen Zahlungsempfängern Kontakt aufnehmen und sie über den Bankwechsel informieren. Auch hierfür stellen einige Banken ein entsprechendes Formular zur Verfügung, das sich die Kunden auf der Webseite herunterladen können. Ansonsten genügt auch in diesem Fall ein formloses Schreiben, das die neue Kontoverbindung enthält.

Buchungen auf beiden Konten wöchentlich überprüfen

Trotz größter Sorgfalt kann es dennoch immer passieren, dass etwas übersehen wird. Aus diesem Grund ist es ratsam, beide Konten über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten parallel laufen zu lassen. Somit gehen Sie sicher, dass vom alten Konto keine Lastschriften mehr abgehen. Überprüfen Sie in dieser Zeit jede Woche die Buchungen auf dem alten und dem neuen Bankkonto. Erst wenn Sie keine Buchungen mehr feststellen, ist der Girokontowechsel abgeschlossen.

Noch ein Tipp: Gehen Sie vor der Kündigung des alten Girokontos noch einmal zu einem Kontoauszugsdrucker oder sichern Sie sich die Auszüge im Online-Postfach des Girokontos. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal Kontoauszüge benötigen, berechnet Ihnen die Bank hierfür Kosten.

Seit dem 19. Juni 2016 haben alle Bundesbürger ein Recht darauf, bei jeder Bank ein sogenanntes Basiskonto (Guthabenkonto) zu eröffnen. Dieses funktioniert wie ein klassisches Girokonto. Die Banken dürfen das Basiskonto nicht grundlos kündigen. Mögliche Kündigungsgründe sind im neuen Zahlungskontengesetz (ZKG § 42) festgelegt.

Ordentliche Kündigung durch die Bank

Sowohl Sie als auch die Bank können Ihr Bankkonto kündigen. Die Bank kann das Konto jedoch nur dann kündigen, wenn es auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde und gemäß § 675h Abs. 2 BGB eine Kündigungsmöglichkeit vertraglich vorgesehen ist. In der Regel sehen die AGB der Kreditinstitute diese Kündigungsrechte vor. Laut Gesetz darf eine Kündigungsfrist von zwei Monaten hierbei nicht unterschritten werden.

Die Interessen des Bankkunden muss das Kreditinstitut bei einer ordentlichen Kündigung nicht berücksichtigen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2013, Aktenzeichen XI ZR 22/12). Das heißt, dass sie das Girokonto eines Kunden ohne erkennbaren Grund kündigen kann.

Wenn Sie Ihr Konto hingegen bei einer Sparkasse führen, verhält es sich schon anders. Als Anstalt des öffentlichen Rechts ist diese an den Gleichheitsgrundsatz und die Grundrechte gebunden. Die Sparkasse darf das Konto somit nicht willkürlich kündigen, entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), die in einem Urteil vom 5. Mai 2015 noch einmal bestätigt wurde. Die Richter haben in diesem die Kündigungsklausel einer Sparkasse für ungültig erklärt. Nach dieser konnte die Sparkasse die Girokonten der Kunden ordentlich kündigen, ohne zu erklären, dass eine Kontokündigung nur aus wichtigem Grund und in Ausnahmefall zulässig ist (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen XI ZR 214/14).

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Besonderheiten beim Basis-Konto (Jedermann-Konto)

Aufgrund besonderer Regelungen sind die Sparkassen in einigen Bundesländern rechtlich dazu verpflichtet, „jedermann“ ein Konto auf Guthaben-Basis bereitzustellen. Ein solches Konto darf dann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Aufgrund der Sonderregelungen im Sparkassenrecht ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

Außerordentliche Kündigung durch die Bank

Im Gesetz ist eine außerordentliche Kündigung des Girokontos nicht speziell geregelt. Gemäß § 314 BGB sind die „Allgemeinen Grundsätze zur Kündigung aus wichtigem Grund“ gültig. Für das Kreditinstitut muss ersichtlich sein, dass die Fortführung des Bankkontos unter Beachtung der Kundenbelange unzumutbar ist.

Wann liegt ein wichtiger Kündigungsgrund vor?

Wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung liegen zum Beispiel vor, wenn ein Kunde keine wahrheitsgemäßen Angaben über seine Vermögensverhältnisse getätigt hat oder diese sich deutlich verschlechtern. Eine Kündigung ist immer dann zulässig, wenn ein Girokonto für verbotene und strafbare Aktivitäten verwendet wird (Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 31.10.2008, Aktenzeichen 31 W 38/08).

Verletzt ein Bankkunde die vertraglichen Pflichten und gleicht sein Girokonto beispielsweise nach der Aufforderung durch die Bank nicht aus, kann diese nach erfolgloser Abmahnung und nach Ablauf einer bestimmten Frist das Girokonto kündigen. Die eigenen Interessen und die des Kunden sind vor einer Kündigung abzuwägen.

Schlichtungsstelle einschalten

Wenn die Bank das Girokonto gekündigt hat, ist es ratsam, sich nach dem Grund zu erkundigen. Zwar braucht sie, wie erwähnt, für eine ordentliche Kündigung keinen Grund. Sind Sie aber zum Beispiel in den Minusbereich geraten, und war dies für die Kündigung mit entscheidend, können Sie Ihrer Bank vorschlagen, das Konto auf Guthaben-Basis fortzuführen. In einzelnen Fällen ist eine Kündigung aber auch schikanös oder treuwidrig. Allerdings sind die Hürden hier recht hoch. Der Kündigung durch die Bank können Sie in einem solchen Fall widersprechen, den Rat eines Fachanwalts für Bankrecht einholen oder sich an den zuständigen Ombudsmann (Schlichtungsstelle) wenden.

Girokonten vergleichen: Lohnt ein Konto-Wechsel?

Wenn Sie die Bank wechseln oder das Bankkonto selbst kündigen wollen, ist das in der Regel schnell und einfach erledigt. Bevor Sie Ihr Konto bei einer Bank auflösen, sollten Sie vorab alle Lastschrift- und Daueraufträge ummelden. Daneben ist es wichtig, alle zuständigen Stellen darüber zu informieren und ihnen die neue Kontoverbindung mitzuteilen. Einige Banken übernehmen diese Aufgabe für ihre Kunden. Natürlich können Sie die jeweiligen Empfänger auch selbst über den Wechsel informieren. Die Kündigung eines Kontos kann jederzeit erfolgen. Dies gilt für Girokonten wie für Tagesgeld- und Festgeldkonten. Allerdings gibt es beim Festgeldkonto zumeist eine verbindliche, mehrjährige Laufzeit.

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Vergleich kleiner und großer Banken

Nicht zuletzt sollten Sie sich vor der Kündigung des Girokontos auch die Frage stellen, ob sich dies für Sie überhaupt lohnt. Tatsächlich ist das Angebot groß. Ein Vergleich der Banken zeigt, dass ein Girokonto Wechsel fast immer lohnenswert ist. Denn insbesondere die Preise für Giro- und Kreditkarten, die Gebühren für die Kontoführung und die Automatendichte variieren stark. Selbst ein Wechsel des Sparkontos (falls Sie ein solches eröffnet haben) kann Ihnen einige Prozentpunkte einbringen.

Grundsätzlich können Banken einen eingeräumten Dispositionskredit innerhalb von 30 Tagen kündigen. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, ist darüber hinaus eine fristlose Kündigung möglich. Dies ist für gewöhnlich nur dann der Fall, wenn sich beim Kontoinhaber eine deutliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse abzeichnet oder die Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet wurde.

Fazit: Bei der Girokonto Kündigung müssen Bankkunden keine Kündigungsfrist beachten

Wenn Sie Ihr Girokonto kündigen möchten, müssen Sie gemäß § 675h BGB von Gesetzes wegen keine Kündigungsfrist beachten. Allerdings legen die Banken in ihren AGB zumeist eine bestimmte Frist fest. Diese darf nicht länger als ein Monat sein. Andere Regelungen oder Fristen sind unwirksam. Wollen Sie Ihr Konto kündigen und die Bank wechseln, ist dies in aller Regel einfach und schnell erledigt. Fordern Sie in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung der Kontoauflösung an. Der beste Nachweis für die Kündigung ist ein Einschreiben per Post. Vor der Kontokündigung ist es wichtig, alle Dauer- und Lastschrift-Aufträge umzumelden und die entsprechenden Empfänger über den Wechsel zu informieren. Ob Sie dies selbst übernehmen oder Ihre neue Bank damit beauftragen, ist Ihnen überlassen. Es ist empfehlenswert, beide Konten zwei oder drei Monate lang parallel laufen zu lassen, um Irrläufer und Fehlbuchungen zu vermeiden. Das Muster für die Kontokündigung erleichtert Ihnen den Vorgang und den Wechsel des Girokontos. Ein Tipp zum Schluss: Viele Banken bieten neuen Kunden außerdem einen Umzugsservice für einen unproblematischen Kontowechsel an.