Umsichtige Steuerpflichtige erkundigen sich nach absetzbaren Versicherungsbeiträgen in der Steuererklärung. Auf diese Weise profitieren sie von Steuervorteilen und beispielsweise einer Rückerstattung durch das Finanzamt. Zu den absetzbaren Faktoren gehört die private Haftpflichtversicherung. Sie sichert Privatpersonen gegen nicht tragbare finanzielle Risiken ab. Beabsichtigen Sie, die Beiträge von der Steuer abzusetzen, geben Sie diese in der richtigen Zeile der Steuererklärung an. Vorwiegend unerfahrenen Personen fällt es schwer, diese korrekt auszufüllen. Sie wenden sich beispielsweise an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Die Fachleute informieren Sie, welche weiteren Versicherungsbeiträge steuerlich absetzbar sind.
- Beiträge zur Privathaftpflicht setzen Sie als Vorsorgeaufwand von der Steuer ab.
- Tragen Sie die Versicherungsbeiträge der Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung in Zeile 44 bis 50 in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ ein.
- Reine Sachversicherungen, beispielsweise die Hausratversicherung, sind nicht von der Steuer absetzbar.
- Eine Assekuranz, die ein berufliches Risiko abdeckt, setzen Sie als Werbungskosten steuerlich ab.
Die Haftpflichtversicherung: Was ist das?
Haftpflichtversicherungen gehören zum Versicherungszweig der Schadenversicherung. Sie schützen den Versicherten und mitversicherte Personen bei gefordertem Schadenersatz durch Dritte. Diese Ansprüche bestehen, sofern die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen greifen. Die Haftpflichtversicherung springt ein, wenn berechtigte Ansprüche für Schadenersatz bestehen. Des Weiteren bewahrt sie die Versicherungsnehmer vor unberechtigten Ansprüchen. Diese wehrt sie bei Bedarf gerichtlich ab. In dem Fall greift die Rechtsschutzfunktion. Die Versicherungsleistung bezieht sich im Normalfall auf Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden versichert die Assekuranz in Ausnahmefällen mit. Das geschieht, sofern besondere Vereinbarungen zwischen Versichertem und Versicherungsgesellschaft bestehen. Handeln Sie vorsätzlich und es entsteht ein Schaden, existiert kein Versicherungsschutz. Bei dieser Versicherungsart unterscheiden sich Haftpflichtversicherungen für:
- den privaten,
- den betrieblichen und
- den beruflichen Bereich.
Erstere umfassen beispielsweise die Privathaftpflicht oder die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Betriebliche Haftpflicht integriert die Betriebshaftpflichtversicherung und die Produkt-Haftpflichtversicherung. Im beruflichen Bereich existieren als Beispiele:
- die Vermögensschaden-Haftpflicht,
- die Arzthaftpflichtversicherung,
- die Umwelt-Haftpflichtversicherung,
- die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung sowie
- die Atomhaftpflichtversicherung.
INFO: Vereinbaren Sie in Ihrem Versicherungsvertrag eine Deckungssumme, begrenzt diese die Haftung des Versicherers. Aus dem Grund empfiehlt es sich, eine hohe Summe festzuhalten. Die Beiträge für den Versicherungsschutz verändern sich durch die Deckungssumme in geringem Maß. Bei mehreren Versicherungsunternehmen existieren keine Beitragsunterschiede bei niedrigen und hohen Deckungssummen. Bei Personen- und Sachschäden liegt die empfohlene Mindestdeckung zwischen drei und fünf Millionen Euro. Diesen Betrag sollte die vereinbarte Deckung nicht unterschreiten. Bei renommierten Versicherungen finden Sie teilweise Tarife mit unbegrenzter Deckungssumme.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenWer braucht eine private Haftpflichtversicherung?
Jeder Haushalt profitiert von einer Haftpflichtversicherung. Sie verhindert, dass Unfälle zur finanziellen Katastrophe führen. Fügen Sie einer anderen Person einen Schaden zu, haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen. Das geschieht, bis Sie den Schadenersatz komplett begleichen. Im schlimmsten Fall droht auf diese Weise der finanzielle Ruin des Schadenverursachers. Damit das nicht geschieht, schließen Sie die Privathaftpflicht ab. Diese schützt Sie vor einer existenzbedrohenden Forderung. Sie versichert grobe Fahrlässigkeit mit. Allerdings versiegt der Versicherungsschutz, sofern Sie eine Person oder einen Gegenstand vorsätzlich verletzen oder beschädigen. Fordern Dritte Schadenersatz, prüft die Assekuranz, ob Sie diesen zwingend zahlen. Bei einem Rechtsstreit übernimmt das Versicherungsunternehmen die Kosten für den Prozess und die Regulierung. Zusätzlich vertritt es Sie vor Gericht. Des Weiteren kommt die Privathaftpflicht für im Alltag auftretende Schäden auf. Handeln Sie im Privatbereich fahrlässig, profitieren Sie von einem umfassenden Versicherungsschutz. Das gilt gleichermaßen, wenn:
- Sie die Aufsichtspflicht über unmündige Personen übernehmen,
- Sie als Dienstherr von Haushaltsangestellten auftreten,
- Sie Bauherr bei kleineren Bauvorhaben sind,
- Sie als Wohnungsmieter oder Hauseigentümer einen Schaden verursachen.
Im Straßenverkehr deckt die private Haftpflichtversicherung Schäden von Radfahrern und Fußgängern ab. Für motorisierte Vehikel benötigen Sie im Normalfall die Kfz-Haftpflichtpolice. Eine Ausnahme besteht bei Fahrzeugen, die unter sechs Kilometer in der Stunde fahren. Des Weiteren greift die Privathaftpflicht bei Unfällen mit Arbeitsmaschinen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern in der Stunde.
INFO: Im Ausland haftet die Versicherung im gleichen Umfang wie innerhalb Deutschlands. Der Haftpflichtschutz gilt in der Europäischen Union länger als ein Jahr.
Schäden von Kindern – greift die private Haftpflicht?
In Deutschland gelten Kinder unter dem siebten Lebensjahr als schuldunfähig. Im Straßenverkehr bleibt diese Schuldunfähigkeit bis zum elften Geburtstag Ihrer Sprösslinge bestehen. Verursachen sie einen Schaden, greift die private Haftpflichtversicherung in Ausnahmefällen. Beispielsweise besteht Versicherungsschutz, sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Beaufsichtigen Sie Ihren Nachwuchs ordnungsgemäß, droht bei einem Unfall keine Schadenersatzforderung. Fühlen Sie sich verpflichtet, einen von Ihrem Kind verursachten Schaden zu zahlen, eignet sich ein zusätzlicher Versicherungsschutz. Dieser übernimmt beispielsweise die generelle Abdeckung von Schäden, die durch schuldunfähige Kinder entstehen.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenWann greift die private Haftpflichtversicherung nicht?
Ansprüche, die aus vorsätzlich verursachten Schäden hervorgehen, versichert die Privathaftpflicht nicht. Im Normalfall erstreckt sich der Versicherungsschutz nicht auf Gefahren im Beruf sowie auf Haus- und Grundstücksbesitzer. Die Mehrzahl der Versicherungsunternehmen schließen bestimmte Sportarten aus der privaten Haftpflichtversicherung aus. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Boxen,
- Ringkämpfe,
- Radsport,
- Wagenrennen.
Schäden an Gegenständen, die Sie leihen, mieten oder pachten fallen ebenfalls aus dem Versicherungsschutz. Des Weiteren kommt die private Haftpflichtversicherung nicht für Abnutzung oder Verschleiß auf. Sie schließt Ansprüche an Angehörige des gleichen Haushalts und Mitversicherte aus. Bedenken Sie, dass die Privathaftpflicht Gefälligkeitsschäden nicht einschließt. Hierbei handelt es sich um Schäden, die im Rahmen eines Gefallens – beispielsweise der Umzugshilfe eines Freundes – entstehen.
TIPP: Erleiden Sie einen Schaden durch eine Person ohne Haftpflichtversicherung, schafft die Ausfalldeckung Abhilfe. In dem Fall springt Ihr Versicherungsunternehmen ein, wenn die gegnerische Seite nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig ist. Bevor das geschieht, schöpfen Sie als Geschädigter die rechtlichen Mittel gegen den Schadenverursacher aus.
Zusätzliche Risiken schnell und unkompliziert versichern
Neben dem Grundschutz decken Sie mit Ihrer privaten Haftpflichtversicherung auf Wunsch weitere Risiken ab. Das gelingt mit einer Deckungserweiterung. Bedenken Sie, dass durch die Maßnahme zusätzliche Kosten entstehen. Zu den versicherbaren Zusatzrisiken zählen:
- der Verlust fremder Schlüssel,
- Allmählichkeitsschäden,
- Mietsachschäden,
- Schäden, die beim Hüten eines fremden Hundes entstehen,
- Unfälle beim Betreuen fremder Kinder (beispielsweise als Tagesmutter).
Beiträge zur Haftpflichtversicherung – steuerlich absetzbar als Vorsorgeaufwand
Mit einer Haftpflichtversicherung sichern Sie beispielsweise das Grundstück oder Ihr Haustier ab. Des Weiteren existiert die Privathaftpflicht. Diese Assekuranz bewahrt Sie vor hohen Kosten, sofern durch Ihre Unachtsamkeit ein Unfall geschieht. In Deutschland erkennt der Gesetzgeber die Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwand an. Geben Sie die entsprechenden Beiträge in der Steuererklärung an, erhalten Sie Geld vom Staat zurück. Die Bundesrepublik unterstützt ihre Bürger darin, sich gegen alltägliche Risiken abzusichern. Neben der Haftpflicht geben Sie bei Bedarf weitere Versicherungspolicen als Maßnahmen zur Vorsorge an. Dazu gehören beispielsweise:
- die Versicherung der Berufsunfähigkeit,
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung,
- Arbeitslosen-Versicherung,
- Krankenversicherung.
Des Weiteren fallen die Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung in den Bereich der steuerlich absetzbaren Faktoren. Schließen Sie eine Risiko-Lebensversicherung ab, setzen Sie deren monatliche Kosten ebenfalls von der Steuer ab. Um die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung geltend zu machen, geben Sie diese als „sonstige Vorsorgeaufwendung“ an.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenDie Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung – wo eintragen?
Bearbeiten Sie Ihre Einkommenssteuererklärung, schreiben Sie absetzbare Beiträge in die richtigen Zeilen. Andernfalls erkennt das Finanzamt die steuerlich absetzbaren Kosten nicht an. Speziell junge Menschen, die zum ersten Mal ihr Steuerformular ausfüllen, fühlen sich unsicher. Stellt sich die Frage „Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung – wo eintragen?“, schafft ein Steuerberater Abhilfe. Alternativ informieren Sie sich im Internet, wo Sie was in der Einkommenssteuererklärung eintragen. Beiträge für die Haftpflichtversicherung schreiben Sie in die „Anlage Vorsorgeaufwand“. In den Zeilen 44 bis 50 findet sich ausreichend Platz, um die Kosten für sonstige Vorsorgeaufwendungen aufzulisten. Neben der Privathaftpflicht vermerken Sie in der Steuererklärung weitere Haftpflichtversicherungen als Aufwendungen zur Vorsorge. Zu diesen zählen:
- die Tierhalter-Haftpflicht für Hunde und Pferde,
- die Bauherrenhaftpflicht,
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Für Hobby- und Berufsjäger eignet sich eine Jagdhaftpflicht. Besitzen Sie ein Boot, empfehlen sich die Bootshaftpflicht sowie die Gewässerschaden-Haftpflicht.
INFO: Im Jahr 2017 trat das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Dieses regelt beispielsweise die Fristen für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Der letzte Tag des Monats Juli stellt den letztmöglichen Abgabetermin Ihrer Steuererklärung dar. Können Sie diesen Termin nicht einhalten, droht ein Verspätungszuschlag. Für jeden Monat, der nach der gesetzlichen Frist verstreicht, bezahlen Sie 25 Euro. Diesen Zuschlag addiert das Finanzamt zu Ihrer Steuerschuld. Alternativ zieht es ihn von der Rückerstattung ab.
Wer kann die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung absetzen?
Allen Versicherten steht es zu, die Kosten für ihre Versicherungen in der Steuererklärung anzugeben. Sie zählen zu den Sonderausgaben. Das Finanzamt erkennt die Beiträge bis zu einem bestimmten Höchstbetrag an. Für Angestellte, Rentner und Beamte liegt dieser bei einer Summe von 1.900 Euro im Jahr. Personen, die selbstständig oder freiberuflich arbeiten, setzen jährlich bis zu 2.800 Euro Vorsorgeaufwendungen steuerlich ab. Die Grenze für Selbstständige ist höher, da sie die Kosten für die Krankenversicherung allein tragen. Arbeiten Sie im Angestelltenverhältnis, übernimmt Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihrer Krankenversicherungsbeiträge. Ehepartnern steht es frei, Beträge in doppelter Höhe in ihrer Einkommenssteuererklärung einzutragen. Neben der Privathaftpflichtversicherung gehören weitere Versicherungskosten zu den steuerlich absetzbaren Sonderausgaben. Im Schnitt erreichen Arbeitnehmer die Höchstgrenze durch die Sozialversicherungsbeiträge. Bleiben freie Kapazitäten, bis Sie den absetzbaren Höchstbetrag erreichen, machen Sie weitere Versicherungen geltend. Beispielsweise setzen Sie Ihre Zahnzusatzversicherung von der Steuer ab. Zusätzlich zählen die private Unfallversicherung sowie die Reise-Krankenversicherung zu den möglichen Sonderausgaben.
TIPP: Unterstützt ein Steuerberater Sie beim Ausfüllen Ihrer Einkommenssteuererklärung, verlängert sich die Abgabefrist um mehrere Monate. Gleiches gilt, wenn Sie die Dienste eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenWann lohnt es sich, die Haftpflichtversicherung in der Steuer abzugeben?
Für Geringverdiener und Rentner erweist es sich als sinnvoll, Beiträge für die Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen. Aufgrund der vergleichsweise niedrigen Beiträge für die Sozialversicherung profitieren sie von Steuervorteilen. Beispielsweise berücksichtigt das Finanzamt bei ihnen weitere Beiträge für Assekuranzen. Unternehmen Rentner mehrere Reisen im Jahr, empfiehlt sich beispielsweise eine Auslandskrankenversicherung. Die monatlichen Kosten tragen sie unter den Sonderausgaben ein. Die Altersvorsorge gehört nicht in diesen Bereich. Aus dem Grund gelten für entsprechende Beiträge andere Höchstgrenzen. Benötigen Sie zusätzliche Zeit, um die abzusetzenden Kosten zu berechnen und einzutragen, bitten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt beispielsweise um eine Verlängerung der Abgabefrist. Gewähren die Sachbearbeiter Ihnen den Aufschub, brauchen Sie keine Sanktionen in Form von finanziellen Aufschlägen zu befürchten.
Welche Voraussetzungen erfüllen Sie, um Versicherungsbeiträge steuerlich abzusetzen?
Steuerpflichtige Einnahmen sind die Grundvoraussetzung für die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Haftpflichtversicherung. Zu diesen zählen beispielsweise:
- Rente,
- Gehalt,
- Lohn sowie
- bei Selbstständigen und Freiberuflern das Honorar.
Des Weiteren beachten Sie die festgelegten Höchstgrenzen für steuerlich zu berücksichtigende Vorsorgeaufwendungen. Veranlagen Ehepaare die Einkommenssteuererklärung zusammen, ergibt sich ihr Höchstbetrag aus der Summe der zustehenden Höchstbeträge beider Partner. Personen, die zahlreiche Aufwendungen zur Vorsorge begleichen, machen einen Bruchteil dieser Kosten steuerlich geltend. Beispielsweise erweist es sich als sinnvoll, kostenintensive Beiträge in der Steuererklärung zu vermerken.
Sonderfall: die Kfz-Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen
Neben der privaten Haftpflichtversicherung stellen die Beiträge für die Autoversicherung einen hohen Kostenfaktor dar. Einen Teil der Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung setzen Sie von der Steuererklärung ab. Hierbei handelt es sich um die einzige Assekuranz für den Unterhalt eines Wagens, den das Finanzamt anerkennt. Die Teil- oder Vollkaskoversicherung sind nicht von der Steuer absetzbar. Die Auto-Haftpflichtversicherung besteht als Vorsorgemaßnahme. Mit ihr sichern sich die Versicherungsnehmer gegen Schadensersatzleistungen gegenüber Dritten ab. Besitzen Sie einen Wagen, schreibt der Gesetzgeber die entsprechende Haftpflichtversicherung vor. Aus dem Grund zählt sie zu den obligatorischen Versicherungen. Fahrzeughalter machen die Kosten in der Steuererklärung an mehreren Stellen geltend. Zählt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht zu den Betriebs- und Werbungskosten, fällt sie in den Bereich der „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“. Führen Sie ein eigenes Unternehmen, setzen Sie die Kfz-Haftpflicht als Betriebskosten ab.
INFO: Die Fahrt zur Arbeit setzen Sie in der Steuerklärung über die Entfernungspauschale ab. Das funktioniert bis zu einem Betrag von 4.500 Euro im Jahr. Zu dem Zweck führen Sie die Beträge als Werbungskosten ab. Im Durchschnitt profitieren Sie von einem höheren Steuervorteil, als wenn Sie die Kfz-Haftpflicht als Vorsorgeaufwendung deklarierten.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenMit diesen Unterlagen setzen Sie die Haftpflichtversicherung steuerlich ab
Setzen Sie Beiträge für verschiedene Haftpflichtversicherungen von der Steuer ab, geschieht das im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Füllen Sie diese aus, benötigen Sie zusätzlich Nachweise über geleistete Versicherungsbeiträge im entsprechenden Steuerjahr. Sendet Ihr Versicherer Ihnen die Beitragsnachweise nicht automatisch zu, fordern Sie diese an. Alternativ legen Sie Ihrer Steuererklärung eine Kopie des Versicherungsvertrags sowie der Kontoauszüge bei. Aus den Kontoauszügen geht hervor, dass Sie ihre Zahlungen geleistet haben. Unter Umständen senden Sie dem zuständigen Finanzamt den kopierten Versicherungsvertrag einmalig zu. In den Folgejahren legen Sie die Zahlungsnachweise zu Ihrer Steuerklärung. Um herauszufinden, ob die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzbar ist, hilft folgende Checkliste:
- Verfügen Sie im Steuerjahr über steuerpflichtiges Einkommen?
- Schlossen Sie in der Vergangenheit eine Haftpflichtversicherung ab?
- Existieren freie Kapazitäten bis zur Höchstgrenze mit sonstigen Vorsorgemaßnahmen?
- Besitzen Sie die notwendigen Beitragsnachweise für die Haftpflicht?
Berufshaftpflicht: Wer braucht diese Haftpflichtversicherung?
Mehrere Berufsgruppen benötigen eine Berufshaftpflicht aufgrund gesetzlicher Regelungen. Alternativ schreibt die Berufskammer den Abschluss der besonderen beruflichen Haftpflichtversicherung vor. In dem Fall können Sie den entsprechenden Beruf nicht ausüben, wenn Sie über keine entsprechende Versicherung verfügen. Zu diesen Berufen gehören:
- Finanzanlagenvermittler,
- Architekten und Ingenieure,
- Apotheker und Ärzte,
- Immobilienkreditvermittler,
- Inkassobüros,
- Notare und Rechtsanwälte.
Steuerberater und Versicherungsvermittler benötigen ebenfalls zwingend eine Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren existieren Berufsgruppen, für die es sich empfiehlt, die Berufshaftpflicht in Anspruch zu nehmen. Das betrifft vorwiegend kleine bis mittlere Unternehmen sowie Selbstständige. Im Gegensatz zu Großkonzernen besitzen sie im Normalfall nicht ausreichend finanzielle Rücklagen, um geforderten Schadenersatz zu decken. Bei einem Rechtsstreit springt die Berufshaftpflichtversicherung ein. Ohne den Versicherungsschutz bezahlen Sie den Schadenersatz aus eigener Tasche. Abhängig von der Höhe der Forderung gefährdet diese Ihre berufliche und private Existenz. Beispielsweise zeigt sich die Berufshaftpflichtversicherung bei folgenden Berufsgruppen als vorteilhaft:
- IT-Experten,
- Betreiber von Onlineshops,
- Consultants und
- Immobilienmakler.
Angestellte brauchen unter Umständen die Berufshaftpflichtversicherung
Im Normalfall sind Angestellte in einem Unternehmen haftungsprivilegiert. Verursachen sie beim Ausüben ihres Berufs einen Schaden, sichert der Arbeitgeber sie ab. Allerdings existieren Ausnahmen. Nehmen Sie im Unternehmen eine bestimmte Position ein, können Sie in Haftung genommen werden. Der Fall tritt ein, sofern Sie eine Leitungsfunktion ausüben. Als Beispiel engagieren Sie sich als Manager, Unternehmensleiter oder Geschäftsführer. Zusätzlich stellt die Berufshaftpflichtversicherung für Mitglieder des Aufsichtsrates eine empfehlenswerte Versicherung dar. Gleiches gilt für Angestellte in Sonderfunktionen. Beiträge für die berufliche Haftpflichtversicherung setzen Sie als Werbungskosten von der Steuer ab.
Wo tragen Sie in der Einkommenssteuer die Haftpflichtversicherung ein?
Füllen Sie Ihre Steuererklärung aus, finden Sie unter den Unterlagen die „Anlage Vorsorgeaufwand“. Sie besteht aus mehreren Zeilen. In die Zeilen vier bis zehn tragen Sie alle Vorsorgebeiträge ein. Schreiben Sie den gesamten Jahresbeitrag auf. Die staatlich geförderte Riester Rente zählt nicht zu den aufzulistenden Vorsorgebeiträgen. In den Zeilen elf bis 43 herrscht ausreichend Platz für alle Beiträge für Pflege- und Krankenversicherungen. Diese geben Sie ebenfalls als Jahresbeitrag an. Schreiben Sie die monatlichen Zahlungen auf, berücksichtigt das Finanzamt die Kosten nicht bei der Steuererklärung. Um Ihre Haftpflichtversicherung steuerlich abzusetzen, nutzen Sie in der Anlage die Zeilen 44 bis 50. Hier erfassen Sie die jährlichen Aufwendungen, die nicht in Verbindung mit direktem Einkommen stehen.
INFO: Überschreiten Sie mit den angegebenen Beiträgen den Höchstsatz, tragen Sie den überschüssigen Teil eigenständig. Um Kosten einzusparen empfiehlt es sich, Versicherungsbeiträge zu minimieren. Zusätzlich kündigen Sie überflüssige Policen.
Versicherungsbeiträge unkompliziert drosseln – so geht’s
Abhängig von der Versicherungspolice setzt sich die Versicherungsprämie aus verschiedenen Parametern zusammen. Einflussnehmende Faktoren stellen beispielsweise:
- die Deckungssumme,
- der Familienstand und
- die enthaltenen Leistungen der Assekuranz dar.
Um bei der Steuererklärung unter der Höchstgrenze der Vorsorgebeiträge zu bleiben, versuchen Versicherungsnehmer, die Prämien zu verringern. Das gelingt als Beispiel, wenn sie sich für eine jährliche Komplettzahlung der Versicherungsbeiträge entscheiden. Zahlen Sie Ihre Beiträge nicht monatlich, entfällt für die Versicherung ein hoher Verwaltungsaufwand. Dieser spiegelt sich in einer verringerten Versicherungsprämie wider. Des Weiteren achten Sie darauf, die Beiträge regelmäßig an neue Tarife anzupassen. Testen Sie bestehende Policen jährlich auf ihre Aktualität. Unter Umständen finden Sie ein anderes Versicherungsunternehmen, das Ihnen günstigere Beiträge und bessere Leistungen bietet. Alternativ entwickelte der eigene Anbieter einen optimierten Tarif. In dem Fall steht es Ihnen frei, die Versicherung zu wechseln. Dieser Wechsel wirkt sich positiv auf Ihre Steuererklärung aus. Zahlen Sie geringere Beiträge, bleiben im besten Fall freie Kapazitäten bis zur Höchstgrenze des sonstigen Vorsorgeaufwands. Dadurch gelingt es Ihnen, eine weitere Assekuranz steuerlich geltend zu machen.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenBei einem Versicherungswechsel die eigene Lebenssituation neu beurteilen
Eine weitere Option, um Versicherungsbeiträge zu reduzieren, besteht darin, die eigene Lebenssituation neu zu beurteilen. Beispielsweise weisen zahlreiche Versicherungsunternehmen spezielle Tarife für Singles oder Senioren auf. Wechseln Sie nach einer Trennung in einen neuen Versicherungstarif, sparen Sie langfristig Geld. Des Weiteren gilt es, Doppelversicherungen zu vermeiden. Unter Umständen besitzen Ehepartner eine gemeinsame sowie eine separate Haftpflichtversicherung. Sie zahlen doppelte Beiträge. In der Folge erreichen sie bei der Angabe ihrer Vorsorgeaufwendungen schneller die Höchstgrenze. Um das zu vermeiden, entscheiden Sie sich bei der Haftpflicht beispielsweise für einen Partnertarif. Hierbei gilt der Versicherungsschutz automatisch für beide Lebenspartner. Bemerken Sie, dass Sie eine Doppelversicherung besitzen, wenden Sie sich an Ihren Versicherungsanbieter. Schildern Sie ihm die Sachlage. Anschließend kündigen Sie die doppelte Assekuranz zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Im Normalfall berät Sie Ihr Versicherungsinstitut zu einem neuen Tarif. Überschüssig gezahlte Beiträge erhalten Sie von seriösen Anbietern problemlos erstattet.
TIPP: Kündigen Sie eine Versicherung, gilt diese weiterhin für ein Quartal. Die entsprechenden Kosten geben Sie ebenfalls in Ihrer Steuererklärung an. Die Prämien listen Sie bei den Vorsorgeaufwendungen auf. Alternativ setzen Sie sie als Werbungskosten ab. Diese Option besteht bei allen absetzbaren Assekuranzen ohne zusätzliche Ausnahmeregelungen.
Weiter zu Helvetia: www.helvetia.comInvestitionen bergen das Risiko von VerlustenFazit: Das Absetzen der Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung bringt Steuervorteile
Für steuerpflichtige Menschen lohnt es sich, einen genauen Blick auf ihre Einkommenssteuererklärung zu werfen. Setzen sie ihre Haftpflichtversicherung steuerlich ab, erhalten sie vom Staat Geld zurück. Durch diese Rückerstattung profitieren sie von finanzieller Freiheit im entsprechenden Steuerjahr. Allerdings existiert keine Garantie für die steuerliche Erstattung der Versicherungsbeiträge. Um die Kosten für die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, nutzen Sie die „Anlage Vorsorgeaufwand“.
Hier finden Sie mehrere Zeilen, in denen Sie die Versicherungskosten angeben. Den jährlichen Kostenaufwand für die Haftpflicht vermerken Sie in den Zeilen 44 bis 50. Damit das Finanzamt die Kosten berücksichtigt, benötigen Sie einen Nachweis für die Beitragszahlungen. Diesen schicken die Versicherungsunternehmen im Normalfall automatisch einmal im Jahr. Andernfalls fügen Sie Ihrer Steuererklärung eine Kopie des Versicherungsvertrags an. Des Weiteren gehören Kontoauszüge, welche die Zahlungen beweisen, zu den notwendigen Anhängen. Neben den privaten Haftpflichtversicherungen setzen Sie weitere Versicherungen steuerlich ab. Dazu gehören beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Tierhalter-Haftpflicht. Bedenken Sie, dass eine Höchstgrenze bei den von der Steuer absetzbaren Vorsorgemaßnahmen existiert.
Diese beträgt bei Arbeitnehmern 1.900 Euro. Selbstständige und Freiberufler profitieren von einem Höchstbetrag von 2.800 Euro. Der Grund: Sie zahlen die Beiträge für die Krankenversicherung aus eigener Tasche. Um ein Überschreiten der Höchstgrenze zu vermeiden, fangen Sie die Kfz-Haftpflicht beispielsweise über die Entfernungspauschale ab. Betreiben Sie ein Unternehmen, zählen diese Beiträge zu den Werbungskosten. Informieren Sie sich vor dem Ausfüllen der Steuererklärung darüber, welche Kosten absetzbar sind. Fühlen Sie sich unsicher, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Verein zur Lohnsteuerhilfe.
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