Spekulationssteuer Aktien – wie Sie 2024 Aktiengewinne versteuern

Immer wieder ist im Zusammenhang mit Aktien von einer Spekulationssteuer die Rede. Versteuert werden müssen in Deutschland bisher aber nur die Gewinne. Eine Art Stempelsteuer, die bei jeder Transaktion anfällt, gibt es bis dato in Deutschland noch nicht.

Allerdings gibt es Forderungen nach einer weitergehenden Spekulationssteuer. Wie die Rechtslage aktuell zur Spekulationssteuer Aktien ist und welche Gedankenspiele es gibt, werden wir im nachfolgenden Ratgeber genauer beleuchten. Zudem gibt es einige Hinweise, wie Anleger einen Aktiendepot Anbieter finden, der keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt.

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Spekulationssteuer Aktien 2024 im Überblick

  • Kursgewinne und Dividenden sind steuerpflichtig
  • Keine Spekulationsfrist mehr
  • Maximal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag
  • Stempelsteuer denkbar
  • Steuererhöhung gefordert
  • Ausländische Aktiendepot Broker führen keine Abgeltungssteuer ab

Hinsichtlich der Versteuerung bei Aktien sind weiterhin Kursgewinne und Dividenden steuerpflichtig. Eine Spekulationsfrist existiert nicht mehr. Aktien werden weiterhin mit maximal 25 Prozent Steuern plus Solidaritätszuschlag versteuert werden. Hierbei handelt es sich um eine Abgeltungssteuer. Über eine Spekulationssteuer wird zwar immer wieder diskutiert, doch eine solche wurde bislang nicht eingeführt.

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1. Spekulationssteuer bei Aktien: Aktuelle Rechtslage 2024

FAQsKapitalerträge sind steuerpflichtig, allerdings gibt es für sie zwei Sonderregelungen. Die eine betrifft den Sparerpauschbetrag. Von den erzielten Gewinnen können nämlich pro Jahr 801 Euro pro Person pauschal als Ausgaben abgezogen werden. Dafür sind Kosten für das Abo einer Börsenzeitung oder ähnliche Ausgaben nicht mehr absetzbar, was früher jedoch möglich war. Bei Ehepaaren gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 1.602 Euro. Hat sie 1.000 Euro an Zinsen eingenommen und er 600, bleibt der Gewinn auch für die Ehefrau steuerfrei, da die gemeinsame Grenze von 1.602 Euro nicht überschritten wurde.

Eine zweite Besonderheit betrifft die Maximalsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auch wenn der persönliche Einkommensteuersatz höher liegt, mehr als diese maximal rund 28 Prozent werden nicht ans Finanzamt überwiesen. Anders sieht es dagegen aus, wenn der persönliche Steuersatz niedriger liegt, dann werden auch die Kapitalerträge nach dem niedrigeren Satz bemessen. Wer beispielsweise ausschließlich von Kapitalerträgen lebt, der muss bis zu einer Summe von knapp 9.000 Euro Einnahmen keine Steuern zahlen, da zum Sparerpauschbetrag noch der Einkommensteuerfreibetrag kommt.

Die Banken ziehen pauschal die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli und ggf. Kirchensteuer ab. Liegt der persönliche Steuersatz jedoch darunter, so müssen Anleger sich die Differenz im Rahmen der Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Der Staat bzw. das Finanzamt erhält somit für einen gewissen Zeitraum ein zinsloses Darlehen.

  • Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag
  • Hinzu kommen ggf. noch Kirchensteuer
  • Wer einen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, kann sich die Differenz im Rahmen der Steuererklärung erstatten lassen
  • Pro Person und Jahr sind Erträge von 801 Euro Steuerfrei
  • Die Steuer wird von inländischen Banken sofort (an der Quelle) einbehalten und ans Finanzamt abgeführt

Die Steuer ist eine Abgeltungssteuer. Das bedeutet, von inländischen Banken wird das Geld sofort eingezogen und die Steuer ist damit abgegolten. Den Freibetrag kann man per Freistellungsauftrag von der Steuer ausnehmen. Bei ausländischen Konten wird keine Steuer einbehalten, an der Steuerpflicht ändert das aber nichts. Der Gewinn muss dafür im Rahmen der Jahressteuererklärung angegeben werden.

801 Euro pro Jahr und pro Person sind steuerfrei. Darüber hinaus greift zunächst der persönliche Steuersatz, bei 25 Prozent ist die Kapitalertragssteuer aber gedeckelt. Mehr als 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer muss niemand zahlen. Bei jeder Bank bzw. jedem Broker können Anleger einen Freistellungsauftrag stellen. Die Abgeltungssteuer gilt übrigens nicht nur für Kursgewinne und Dividenden, sondern auch für Zinsen von Tages- und Festgeldern.
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2. Spekulationsfrist nur noch bei Altbeständen

SteuerTeilweise liest man noch immer von Spekulationsfrist von einem Jahr, die zu beachten sei. Tatsächlich blieben Kursgewinne nach der alten Rechtslage steuerfrei, wenn die Wertpapiere länger als ein Jahr gehalten wurden. Doch diese Regelung gilt mittlerweile nur noch für vor 2009 gekaufte Papiere.

Wer noch alte Papiere im Depot hat und nach 2009 die gleiche Aktie nachkaufte, der muss beachten, dass bei einem Teilverkauf zuerst die alten, steuerfreien Aktien verkauft werden. Wer das nicht will, der muss sich für den Nachkauf von Aktien ein neues Depot besorgen. Die alten Bestände bleiben derweil im bestehenden Depot, achten sollte man natürlich darauf, dass dafür keine Grundgebühr anfällt.

Spekulationssteuer Aktien

Auch die unterschiedliche Besteuerung von Gewinnen aus Dividenden oder Tafelgeschäften ist weggefallen. Der Steuersatz ist immer gleich, egal ob der Gewinn aus Dividenden, Kurssteigerungen, Zinsen oder Spekulationsgewinnen aus dem Handel mit Devisen oder CFDs stammt.

Einzige Besonderheit ist, dass Verluste aus Aktiengeschäften nicht mit Zinseinnahmen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden kann, sondern nur mit Gewinnen aus Aktien. Wer eine Position mit Verlust auflöst sollte also darauf achten, dass es auch Gewinne gibt mit denen man die Verluste verrechnen kann. Ist das nicht der Fall, kann es sich lohnen die Position oder einen Teil davon noch weiter zu behalten.

Die Spekulationsfrist ist abgeschafft, ebenso die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Dividenden und Kursgewinnen. Nach wie vor können aber Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen daraus verrechnet werden und nicht mit Zinseinnahmen. Wer noch Altbestände aus dem Jahren vor 2009 im Depot besitzt, kann diese auch weiterhin steuerfrei verkaufen (d.h. die Kursgewinne sind steuerfrei).

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3. Kommen neue Spekulationssteuern Aktien?

RegulierungImmer wieder wird aus unterschiedlichen Richtungen die Einführung neuer Spekulationssteuern Aktien gefordert. Vielen schwebt eine Spekulationssteuer Aktien nach britischem Vorbild vor, eine sogenannte Stempelsteuer. Die soll bei jedem Kauf oder Verkauf anfallen und vor allem den Hochfrequenzhandel ausbremsen. Genauso funktioniert auch die Tobin Tax, die allerdings nicht auf Aktien, sondern auf den Devisenhandel erhoben werden soll.

Ein anderer Vorschlag zielt darauf ab, die Kappung der Steuer bei 25 Prozent abzuschaffen. Dann müssten Kapitalerträge zum gleichen Steuersatz wie alle übrigen Einkommen versteuert werden. Noch weiter geht die Forderung, auch Sozialbeiträge auf Gewinne einzuführen. Dieser Vorschlag hat allerdings kaum Chancen auf eine Umsetzung.

Ebenso wenig hat aktuell die Idee große Aussichten auf eine Realisierung, die Spekulationsfrist in neuem Gewand wieder einzuführen und Gewinne aus langfristig gehaltenen Aktien zumindest niedriger zu besteuern als solche aus kurzfristigen Geschäften.

Ohnehin ist die Befürchtung groß, das neue oder höhere Trading Steuern die Kapitalflucht vergrößern. Schon jetzt ist es für die Finanzämter oft schwer im Ausland angefallene und nicht versteuerte Gewinne aufzuspüren, auch wenn neue Kooperationen und Datenlecks hier einiges geändert haben.

Die Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 hatte den Zweck, dass ausländische Gelder wieder nach Deutschland transferiert werden. Dieses Ziel wurde im Laufe der Jahre auch erreicht.

Beliebtester Vorschlag für eine neue Spekulationssteuer ist eine Wertpapierumsatzsteuer, die bei jedem Kauf oder Verkauf anfällt. Auch eine Abschaffung der Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag wird diskutiert. Wenig Chancen dürfte dagegen die Forderung nach dem Erheben von Sozialbeiträgen auf Kapitalerträge haben. Generell gehen wir davon aus, dass es die Abgeltungssteuer, die es aus heutiger Sicht gibt, so in Zukunft nicht mehr geben wird.
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4. Aktiendepot bleibt weiterhin beste Anlageoption

In Zeiten der Niedrigzinsphase ist das Aktiendepot weiterhin die beste Anlageoption auf dem Markt. Aktien eignen sich sehr gut für langfristige Anlagen von zehn Jahren oder mehr. Zwar gibt es auch bei Aktien eine Spekulationssteuer, doch oder gerade wegen der hohen Renditen, die hier erzielt werden können, sind Aktiendepots weiterhin das Mittel der Wahl. Wer Geld anlegen möchte, sollte diese Option nutzen.

Die Spekulationssteuer ist eine Wertpapierumsatzsteuer, welche bei jedem Kauf oder Verkauf anfällt. Genau genommen natürlich nur bei einem Verkauf, da nur in diesem Fall auch ein Gewinn realisiert werden kann, der unter Umständen besteuert wird. Dabei wird ein pro Jahr ein pauschaler Freibetrag von 801 Euro pro Person festgesetzt. Mehr als 25 Prozent muss jedoch niemand zahlen. Auch wenn es Einbrüche gab, haben sich Aktien in den letzten Jahren als die beste Anlageoption erwiesen. Wichtig hierbei ist es, nicht auf einzelne Wertpapiere zu setzen, sondern auf mehrere verschiedene. Empfehlenswert sind daher Aktien Sparpläne auf verschiedene Unternehmen oder der Kauf von ETFs. Zudem bietet sich auch ein langfristiger Anlagehorizont an.

Aktien lohnen sich auch in der weiterhin anhaltenden Niedrigzinsphase noch immer. Hier kommt allerdings eine Spekulationssteuer in Form einer Wertpapierumsatzsteuer zum Tragen. Anleger müssen jedoch höchstens 25 Prozent an Steuern zahlen, wobei ein Freibetrag von 801 Euro vorgesehen ist.

Spekulationssteuer Aktien

XTB: Mehrfach ausgezeichnet

Wahlweise kann die Eröffnung eines Depots bei XTB sich als sinnvoll erweisen. Hier können Kunden auf den besten Onlinebroker zugreifen, welche von verschiedener Seite her ausgezeichnet wurde. Bei XTB können Kunden von den günstigen Preisen profitieren und mit diesen Handeln. Reguliert wird das Ganze durch mehrere Finanzaufsichtsbehörden wie der FCA, KNF, CySEC, und IFSC. Bei XTB handeln Kunden weltweit Aktien ohne Kommission.

Eine Kontoeröffnung ist bei XTB innerhalb weniger Minuten durchgeführt, sodass Kunden sehr schnell mit dem Handel beginnen können. Die Legitimierung kann der Kunde ganz einfach durch eins der 4 Optionen vornehmen. Erforderliche Unterlagen bzw. Dokumente sind dabei eine Kopie des Ausweises und ein Nachweis des Wohnsitzes. Da diese ja als bestätigt und korrekt angesehen werden können, sind weitere Identifizierungsschritte nicht erforderlich.

Gleichzeitig kann der Kunde mit der Depoteröffnung seine erste Einzahlung vornehmen, wobei das Geld je nach Zahlungsart unmittelbar gutgeschrieben wird und für den Online Handel zur Verfügung steht. Das macht eine XTB Kontoeröffnung so bequem. Besonders positiv ist die Tatsache, dass Kunden hier besonders günstige Preise vorfinden werden. Diese sind meist deutlich günstiger. Der Handel ist sicher und zuverlässig, ohne dass dabei versteckte Kosten auftreten.

  • Bei XTB kann die Legitimierung über das Hochladen von Dokumenten erfolgen
  • 4 mögliche Optionen für Legitimation
  • Das Aktiendepot ist in 10 Minuten eröffnet
  • Durch Einzahlung per Kreditkarte oder PayPal kann der Anleger auch umgehend Aktien kaufen
  • Gebühren im Aktienhandel: 0 Prozent Kommission!
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5. Zeitpunkt der Steuerzahlung nach hinten verschieben

Als deutscher Anleger muss man, sofern man mit seinen Erträgen über den Freibeträgen liegt, Abgeltungssteuer zahlen. Doch der Zeitpunkt, wann dies geschieht, ist zu einem gewissen Teil variabel. Deutsche Kreditinstitute ziehen die Abgeltungssteuer sofort bei Realisierung von Kursgewinnen ab. Das mag zwar in erster Linie praktisch erscheinen, denn so muss sich der Anleger um nichts mehr kümmern. Auf den zweiten Blick ergeben sich hier jedoch zwei Nachteile:

  1. Abgeführter Steuerbetrag kann nicht reinvestiert werden
  2. Banken führen pauschal Maximalbetrag ab; Anleger muss bis zum nächsten Steuerbescheid auf evtl. Erstattung warten

Gerade den zweiten Aspekt berücksichtigen einige Anleger nicht. Die Bank führt, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag gestellt ist, automatisch den Höchstbetrag ab. Doch nicht wenige Anleger haben einen geringeren Steuersatz. Das bedeutet, dass das Finanzamt zu viel Steuern erhalten hat. Eine Erstattung kann zwar im Rahmen der Steuererklärung erfolgen. Doch erst im Folgejahr. Im Extremfall muss der Anleger daher über ein Jahr bis zu seiner Erstattung warten. Gleichzeitig erhält das Finanzamt damit einen zinslosen Kredit. Außerdem kann der abgeführte Betrag, der ja etwas mehr wie ein Viertel der Gewinne entspricht, nicht reinvestiert werden. Damit wird der Zinseszinseffekt verwässert, der sich ansonsten ergeben würde. Die Lösung dieser beiden Herausforderungen ist relativ einfach: Die Wahl eines Brokers mit Sitz im Ausland.

aktienhandel

  • Ausländische Broker ziehen keine Spekulationssteuer auf Aktiengewinne ab
  • Bei der Wahl des Anbieter auf Seriosität und Erfahrung achten
  • Anleger gibt Erträge selbstständig im Rahmen der Steuererklärung an
Alle Einnahmen über dem Freibetrag von 801 Euro pro Person müssen versteuert werden. Wann diese Abgeltungssteuer allerdings gezahlt werden muss, ist variabel. In der Regel ziehen die Banken in Deutschland die Abgeltungssteuer direkt ab, sodass hier für den Anleger kein Aufwand entsteht. Wurde kein Freistellungsauftrag gestellt, so wird direkt die Höchstsumme abgeführt. Ausländische Broker ziehen dagegen keine Spekulationssteuer auf Aktien ab.
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XTB zieht keine Spekulationssteuer Aktien ab – Vorteile für Anleger

Als ausländischer Aktienbroker zieht XTB keine Spekulationssteuer auf Aktien ab. Nur deutsche Banken unterliegen diesem Zwang. Das hat einen Vorteile für den Anleger. Und diese in mehrfacher Hinsicht:

  • Voller Ertrag kann unterjährig reinvestiert werden
  • Evtl. Spekulationssteuer muss erst im Folgejahr entrichtet werden
  • Anstatt pauschaler Maximalbetrag kann der Anleger evtl. sofort niedrigeren Steuersatz zahlen
  • Im besten Fall Liquiditätsvorteil von 1,5 Jahren

Da die Aktiengewinne erst im Folgejahr im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen, kann der Anleger bis dahin das Geld für sich arbeiten lassen. Im besten Fall ergibt sich damit ein Liquiditätsvorteil von rund anderthalb Jahren! Das ist dann der Fall, wenn zum Beispiel gleich im Januar Kursgewinne realisiert werden, die Steuern aber erst gegen Ende Mai bzw. Juni des Folgejahres bezahlt werden müssen. Bis dahin kann der Investor das Geld weiterhin für sich arbeiten lassen. Daher besteht auch keine Notwendigkeit dort einen Freistellungsauftrag zu stellen, wie unser XTB Depot Test zeigt.

Der Anleger hat es in der Hand, wer den Zins- und Liquiditätsvorteil bekommt: Er oder das Finanzamt. Smarte Anleger lassen das Geld natürlich für sich arbeiten und nicht fürs Finanzamt. Bei Anbietern mit Sitz in Ausland, wie der Broker XTB, können Anleger diese Methodik umsetzen.

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6. Veränderungen 2019 bei Fonds

Bei der Besteuerung von Aktien kam es in den letzten Jahren zu wenig Veränderungen. Bei aktiv gemanagten Fonds und börsengehandelten ETFs müssen Anleger jedoch seit 2018 neue Regeln beachten. Die neuen Regeln zur Besteuerung von Fonds ersetzen dabei jedoch nicht die Abgeltungssteuer. Die Regeln zur Abgeltungssteuer gelten weiterhin. Banken behalten von vorneherein 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Auch der Sparerfreibetrag von 801 Euro pro Person gilt weiterhin. Anleger können ihrer Bank hierfür einen Freistellungsauftrag erteilen.

Bei Investmentfonds kamen 2018 jedoch weitere Regeln hinzu. Erträge aus Fonds waren bislang vollständig steuerfrei, lediglich die Anleger wurden besteuert. Fonds führten daher bereits 15 Prozent Steuern auf Dividenden und Mieterträge sowie aus dem Verkauf von Immobilien ab. Rentenfonds sind von dieser Regelung nicht betroffen. Erst nach Abzug von Steuern werden Erträge an Anleger ausgeschüttet. Sie erhalten so weniger Geld, als Ausgleich jedoch eine Teilfreistellung.

Anleger zahlen so in Zukunft auf Ausschüttungen des Fonds sowie Gewinne aus Anteilsverkäufen zum Teil keine Abgeltungssteuer. Die Teilfreistellung ist je nach Fondstyp unterschiedlich. Bei einem Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil werden 30 Prozent freigestellt. Bei einem Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktien sind Teilfreistellungen von 15 Prozent möglich. Bei Immobilienfonds sowie Immobilienfonds mit dem Schwerpunkt auf Werte im Ausland sind 60 bzw. 80 Prozent Teilfreistellungen möglich.

Bei Fonds kamen 2018 einige Veränderungen auf Anleger zu. Die Regel zur Abgeltungssteuer von maximal 25 Prozent gelten weiter. Allerdings müssen nun Steuern auf Gewinnen aus Dividenden und Mieten gezahlt werden. Als Gegenleistung erhalten Anleger Teilfreistellungen.
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7. Veränderungen 2019 bei ETFs

Bei ETFs macht es keinen Unterschied, ob der ETF swapbasiert oder vollreplizierend ist. Bei der Besteuerung kommt es für Anleger hier lediglich darauf an, wie das Trägerportfolio des ETFs zusammengestellt ist. Zu einer Einstufung als Aktienfonds ist hier wichtig, dass 51 Prozent Aktien im Trägerportfolio vorhanden sind. Bei swapbasierten Auslands-ETFs entfällt seit letztem Jahr eine Steuerstundung. Bei allen thesaurierenden Fonds und ETFs wird nun automatisch ein fiktiver Betrag von den Banken als Abgeltungssteuer abgezogen. Die daraus resultierenden Teilfreistellungen sind unterschiedlich.
Anleger müssen diese Vorabpauschalen nicht mehr in ihrer Steuererklärung angeben, um nicht doppelt besteuert zu werden. Dies übernimmt die Depotbank, was den Aufwand für Anleger deutlich reduziert.

Bei ETFs wurde 2018 ebenfalls einige Regeln zur Besteuerung verändert. Unter anderem wird hier nun eine Abgeltungssteuer abgezogen, wenn mehr als 51 Prozent Aktien im ETF enthalten sind. Anleger erhalten auch hier als Ausgleich eine Teilfreistellung. 

Spekulationssteuer Aktien

8. Fazit zu Spekulationssteuer Aktien

Kapitalerträge sind steuerpflichtig, egal ob sie in Deutschland oder im Ausland erzielt wurden. Allerdings gibt es Freibeträge in Höhe von 801 Euro pro Person und Kalenderjahr. Der Steuersatz ist bei 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer gedeckelt. Neue Spekulationssteuer Aktien werden regelmäßig gefordert, ihre Umsetzung ist in naher Zukunft aber (noch) nicht zu erwarten. Übrigens: für Banker gibt es aber auch nicht unbedingt positive Neuigkeiten, denn es ist sind erste Urteile in Sachen Cum-Ex gesprochen.

Um den Zeitpunkt der Steuerzahlung nach hinten zu verschieben, im besten Fall sogar um circa 1,5 Jahre, muss der Anleger einen ausländischen Aktiendepot Anbieter nutzen. Ausländische Online Broker wie XTB führen keine Abgeltungssteuer an deutsche Finanzämter ab. Das Gleiche gilt natürlich auch für CFD Broker mit Sitz im Ausland. Anleger haben damit den Vorteil, dass sie einerseits den vollen Ertrag wieder reinvestieren können. Andererseits wird ihnen auch nicht pauschal der Maximalbetrag abgezogen. Denn deutsche Banken ziehen pauschal die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Eine Erstattung ist zwar möglich, aber erst im Folgejahr im Rahmen der Steuererklärung.

Der Anleger hat damit die Wahl, für wen er sein Geld arbeiten lassen möchte: Für sich oder fürs Finanzamt. 

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