Im Zusammenhang mit der Börse fällt immer wieder der Begriff Trade. Händler bereichten von erfolgreichen Trades und Broker geben die Gebühren je Trade an. Aber was ist ein Trade? Ist der Kauf von 200 Aktien ein Trade oder 200 Trades? Und was ist bei Teilausführungen, wenn die 200 Aktien in zwei Paketen verkauft werden?
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- Ein Trade ist eine Transaktion
- Gebühren oft abhängig von der Höhe
- Oft zusätzlich Börsengebühren bei Teilausführung
Was ist ein Trade und welche Gebühren fallen an?
Trade ist das englische Wort für Handel. Als Trade wird eine Transaktion bezeichnet, unabhängig davon wie viele Wertpapiere dabei ge- oder verkauft werden. Der Kauf von 200 Aktien ist also ein Trade und nicht 200. Das ist deshalb wichtig, weil fast alle Broker eine Pauschal- und eine Mindestgebühr je Trade kennen.
Oft setzt sich die Gebühr aus einer Pauschale und einem prozentualen Zuschlag zusammen, beispielsweise 4,99 Euro je Trade und 0,25 Prozent des Orderwertes. Meist gibt es auch eine Mindestgebühr, so dass Kleinanleger oft unabhängig vom Orderwert eine pauschale Gebühr bezahlen. Auch diese Mindestgebühr fällt je Trade an, einige Broker wie flatex verlangen sogar unabhängig vom Orderwert ein pauschales Entgelt je Trade.
Deshalb ist es sinnvoll nicht zu viele kleine Aktienpakete zu kaufen. Wer regelmäßig investieren will, der findet mit Sparplänen eine günstige Möglichkeit, allerdings lassen sich damit keine Aktien, sondern nur Aktienfonds kaufen. Besonders beliebt sind dabei ETF-Sparpläne, bei denen in börsengehandelte Fonds investiert wird.
Sonderfall Teilausführung
Trotzdem kann es Tradern passieren, dass sie für einen Auftrag mehrfach zur Kasse gebeten werden. Denn mitunter kann es vorkommen, dass eine Orderan der Börse in zwei oder mehrere Pakete aufgespaltet wird. Je nach Broker können dafür dann mehrfach Gebühren anfallen.
Zur Teilausführung kann es aus mehreren Gründen kommen. Der erste ist, dass es schlicht nicht genug Angebot an einer Börse gibt, um beispielsweise eine Kauforder vollständig auszuführen. Das kommt vor allem vor, wenn ein Limit gesetzt wurde. Beispielsweise will ein Trader 100 Aktien zum Preis von maximal 24,00 Euro kaufen, gleichzeitig gibt es eine Verkaufsorder für 20 Aktien ohne Limit, die übrigen verlangen einen Mindestpreis von mehr als 24,00 Euro. Dann werden lediglich 20 Aktien gekauft, der Auftrag über weitere 80 Aktien wird nicht ausgeführt. Kommt später ein weiteres Verkaufsangebot, wird auch der übrige Teil gekauft, damit gibt es zwei Teilausführungen.
Die zweite Möglichkeit ist, dass aufgrund von Limits der Gegenseite verschiedene Aktienpakete zu unterschiedlichen Preisen erworben werden können. Denkbar ist beispielsweise, dass ein Verkäufer für 50 Aktien ein Limit von 23,50 Euro, der andere von 23,70 Euro gesetzt hat. Dann werden 50 Aktien zum Preis von 23,50 Euro gekauft, die übrigen 50 zum höheren Preis von 23,70.
Verhindern Orderzusätze Teilausführungen?
Viele Broker bieten den Orderzusatz „fill or kill“ an. Das bedeutet, dass eine Order entweder ganz oder gar nicht ausgeführt wird. Damit sind Teilausführungen allerdings nicht ausgeschlossen. Zwar kann es dann nicht vorkommen, dass zunächst 20 und später weitere 80 Aktien gekauft werden, der Zusatz verhindert aber nicht, dass ein Auftrag gleichzeitig in zwei Pakete zu unterschiedlichen Kursen ausgeführt werden. Schließlich ist die Order auch dann, wie vom Orderzusatz gefordert, vollständig ausgeführt.
Sinnlos sind die Orderzusätze aber dennoch nicht, denn eine Teilausführung am gleichen Tag wird oft anders behandelt als eine an einem späteren Tag. Außerdem kann es nicht vorkommen, dass nur eine kleine Menge Aktien gekauft und der Rest des Auftrages gar nicht ausgeführt wird.
[infobox]Auch der Orderzusatz „kill or fill“ verhindert Teilausführungen nicht, wenn zum gleichen Zeitpunkt Aktienpakete zu unterschiedlichen Kursen verfügbar sind.
Ist eine Teilausführung ein Trade?
Ob der Broker je Teilausführung Gebühren verlangt oder nur je Auftrag, das ist individuell verschieden. Die Deutsche Börse berechnet ihre Gebühren je Auftrag, es entstehen der Bank also von dieser Seite bei einer Teilausführung keine erhöhten Kosten. Trotzdem verlangen viele zusätzliche Gebühren, oft aber nur in geringem Umfang.
Die Consorsbank verzichtet beispielsweise bei einer Teilausführung ab dem zweiten Teil auf die Grund- und Mindestgebühr. Bei hohen Ordervolumen sind zwei Teilausführungen deshalb nicht teurer als eine einzige Ausführung. Nur wenn der Gebühren der ersten Transaktion unter der Mindesthöhe bleiben, kommt es zu Zusatzkosten. Die sind aber gering, da bei der zweiten Teilausführung nur der prozentuale Zuschlag erhoben wird.
Bei Comdirect fallen für Teilausführungen die Gebühren grundsätzlich doppelt an. Allerdings gelten taggleiche Teilausführungen als ein Auftrag, nur bei Ausführungen der Order an unterschiedlichen Tagen muss doppelt bezahlt werden. Das lässt sich allerdings mit dem Orderzusatz „kill or fill“ vermeiden.
Bei der Sparkassen-Tochter S-Broker fallen sogar gar keine Zusatzkosten für Teilausführungen an. Taggleiche Ausführungen zum gleichen Kurs werden ohnehin zu einer Transaktion zusammengefasst, andernfalls werden die Gebühren auf die verschiedenen Transaktionen aufgeteilt, so dass insgesamt die Kosten denen einer gemeinsamen Ausführung entsprechen.
Allerdings gibt es auch Broker, die bei jeder Teilausführung die vollen Gebühren berechnen. Die Börse Frankfurt rät daher dazu, einen Brokervergleich zu nutzen. In jedem Fall sollte man es nicht akzeptieren, wenn das Unternehmen mehrfach Xetra-Gebühren berechnet. Die werden, wie erwähnt, nur einmal pro Auftrag in Rechnung gestellt.
Fazit
Ein Trade, das ist eine Transaktion. Allerdings werden bei einigen Brokern Teilausführungen wie ein eigener Trade berechnet. Viele Unternehmen verzichten allerdings ganz oder überwiegend auf diese Gebühren, ein Brokervergleich lohnt sich deshalb.